• Akquisitionsfinanzierung: Finanzierungsform zum Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils. Diese kann recourse oder limited/non-recourse (dann zumeist über eine Zweckgesellschaft) gestaltet werden, das heißt mit oder ohne Haftungsrückgriff auf den Erwerber. 
  • Amend & Extend: Laufzeitverlängerung (extend) bereits bestehender Kredite zu in der Regel besseren Konditionen für den Kreditnehmer, sowohl strukturell als auch preislich (amend).
  • Amendment: Zusätzliche (nachträgliche) Vereinbarungen zu bereits bestehenden Kreditverträgen. 
  • Ancillary Facilities: Bilateral gewährte (Abzweig- oder Unterkredit-)Linie eines Kreditgebers, die auf die Finanzierungszusage unter dem Konsortialkredit angerechnet wird. Ancillary Facilities eignen sich, wenn der konkrete Finanzierungsbedarf bspw. zu kleinteilig ist, um über den Konsortialkredit abgebildet zu werden. Prinzipiell ist die Gewährung jeder Kreditart möglich, wobei insbesondere Kontokorrentkredite, Geldmarktkredite, Avalkredite und Akkreditive, Fremdwährungskredite und Derivategeschäfte üblich sind.
  • Anleihe: Synonym für Schuldverschreibung.
  • Annuitätendarlehen: Tilgungsdarlehen, bei dem die Summe aus Zinsen und Tilgung (Kapitaldienst) in jedem Jahr konstant bleibt, wobei im Zeitverlauf der Zinsanteil abnimmt und der Tilgungsanteil entsprechend zunimmt.
  • Asset Backed Securities (ABS): Schuldverschreibungen oder andere Instrumente, die meist einen Zahlungsanspruch gegen eine Zweckgesellschaft verbriefen und am Kapitalmarkt platziert werden. Mit dem Emissionserlös finanziert die Zweckgesellschaft den Erwerb von Vermögensgegenständen (z. B. Forderungen oder Wertpapiere) von einem Dritten.
  • Avalkredit: Im Rahmen von Avalkrediten übernimmt der Kreditgeber i.d.R. Garantien oder Bürgschaften für eine bestimmte Geldsumme und erhält hierfür eine (einmalige und laufende) Gebühr als Gegenleistung. In der Praxis sind die Kosten zumeist geringer als die Zinsmarge eines Geldmarktkredits gleicher Laufzeit, da der Kreditgeber keine liquiden Mittel zur Verfügung stellt.
  • Beteiligungskapital: Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnliche Mittel, die von spezialisierten Beteiligungsgesellschaften in nicht börsennotierte Unternehmen zum Zwecke von bspw. Wachstums- oder auch Turnaround-Finanzierungen gewährt werden.
  • Bilateraler Kredit: Kreditverträge, die zwischen jeweils einem Kreditnehmer und einem Kreditgeber abgeschlossen werden. Als Pendant hierzu existiert der Konsortialkredit. Beide Kreditarten schließen sich gegenseitig nicht zwangsläufig aus.
  • Borrowing-Base-Kredit: Revolvierende Kreditlinie zur Finanzierung des Umlaufvermögens, bei der die Höhe der zulässigen Inanspruchnahme durch den Kreditnehmer eng an die Höhe des jeweils gerade gegenüberstehenden Umlaufvermögens gekoppelt ist. In der Regel dient das entsprechende Umlaufvermögen als Sicherheit für den Borrowing-Base-Kredit.
  • Cap: Zinsbegrenzung bzw. Festlegung einer Margenobergrenze in einem Kreditvertrag. Das Gegenstück hierzu bildet der Floor.
  • Closing: Vollzug einer Finanzierung durch die erstmalige Auszahlung bzw. Inanspruchnahme unter dem Kreditvertrag. In Zusammenhang mit Unternehmenskäufen der dingliche Vollzug, d. h. Kaufpreiszahlung und Übergang der vereinbarten Anteile.
  • Covenants: Vertragliche Vereinbarungen über bestimmte Zusatzpflichten des Kreditnehmers (Schutzklauseln). Zu unterscheiden sind General Covenants, Information Covenants und Financial Covenants. Für den Fall der Nichteinhaltung können unterschiedliche Sanktionsmöglichkeiten seitens der Kreditgeber vereinbart sein.
  • Covered Bonds: Gedeckte Schuldverschreibungen bilden eine eigene Anlageklasse im Wertpapierwesen und sind auch unter der englischen Bezeichnung „Covered Bonds“ bekannt. Im Grundsatz handelt es sich hierbei um verzinsliche Wertpapiere, die durch eine Forderung gedeckt bzw. abgesichert sind.
  • Club Deal: Konsortialkredit (in der Regel bis zu EUR 100 Mio.), der über einen kleineren Kreditgeberkreis (in der Regel über bestehende (Haus)Banken) zur Verfügung gestellt wird. 
  • Debt Capacity (Verschuldungskapazität): Jene Verschuldungshöhe eines Unternehmens, die dieses aus seinen zu erwartenden Cash Flows und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls nachhaltig bedienen kann und die zugleich potenzielle Kreditgeber bereit sind, diesem Unternehmen dauerhaft für seine Zwecke zur Verfügung zu stellen. 
  • Debt-Push-Down: „Herunterdrücken“ des Kapitaldienstes der Akquisitionsfinanzierung von der Erwerbsgesellschaft auf die mithilfe der Akquisitionsfinanzierung erworbene Zielgesellschaft.
  • Early Stage Financing: Frühphasenfinanzierung, die zumeist durch Business Angels oder Venture-Capital-Investoren zur Verfügung gestellt wird.
  • Extension: Laufzeitverlängerung bereits bestehender Kredite (extend) zu in der Regel unveränderten Konditionen.
  • Factoring: Beim Factoring kauft der Factoringgeber Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vom Factoringnehmer an. Zu unterscheiden sind „echtes“ Factoring (Übernahme des Ausfallrisikos bei Nichtzahlung durch den Factoringgeber) und „unechtes“ Factoring (Kreditausfallrisiko verbleibt beim Factoringnehmer). Zudem kann zwischen „offenem“ (Forderungsverkauf wird dem Kunden des Factoringnehmers angezeigt) und „stillem/verdecktem“ Factoring (Forderungsverkauf wird nicht bekannt) unterschieden werden.
  • Financial Covenants/Finanzkennzahlen: Finanzwirtschaftliche Restriktionen, die der Kreditnehmer während der Laufzeit eines Kreditvertrages vereinbarungsgemäß erfüllen muss. Hierbei werden in der Regel konkret einzuhaltende Unternehmenskennzahlen festgelegt, bei deren Nichteinhaltung grundsätzlich ein außerordentlicher Kündigungsgrund des Kreditgebers besteht.
  • Finetrading: Art der Einkaufs-/Warenfinanzierung. Finetrader erwerben im Auftrag von Unternehmen deren Einkäufe. Sie bezahlen zunächst dessen Lieferanten, verkaufen anschließend die Ware an das Unternehmen weiter und räumen diesem im Anschluss ein verlängertes Zahlungsziel ein. Finetrading eignet sich insbesondere für Fabrikanten und Händler, die sich stärkeren Saisonalitäten gegenübersehen.
  • Floor: Festlegung einer Margenuntergrenze in einem Kreditvertrag. Das Gegenstück hierzu bildet der Cap.
  • Förderkredite: In der Regel weitergeleitete (Investitions-)Kredite zu vergünstigten Kreditkonditionen, abgewickelt durch die Hausbanken, welche (je nach Förderprogramm) ein reduziertes Kreditausfallrisiko tragen.
  • Genussrecht: Grundsätzlich frei gestaltbare Finanzierungsform insbesondere hinsichtlich Gewinnbeteiligung, Zinsanspruch oder Teilnahme an Verlusten und/oder Liquidationserlösen.
  • Geldmarktkredit: Finanzierungsform (in der Regel unter einer Revolvierenden Kreditlinie) zur kurzfristigen Finanzierung von Umlaufvermögen. Ein Geldmarktkredit wird im Gegensatz zum Kontokorrentkredit auf das Konto des Kreditnehmers ausgezahlt. Die Rückführung erfolgt am Ende der vereinbarten Zinsperiode (in der Regel 1, 3, 6 oder 12 Monate). Geldmarktkredite unter einer Revolvierenden Kreditlinie können am Ende der vereinbarten Zinsperiode ebenfalls prolongiert oder auch nur anteilig zurückgeführt werden.
  • Gesellschafterdarlehen: Gewährung/Weiterleitung von Krediten durch die Gesellschafter an das Unternehmen. Vorteil: kann in Verbindung mit einer Nachrang- und Belassenserklärung versehen das wirtschaftliche Eigenkapital erhöhen, während darauf zu leistende Zinsen zugleich grundsätzlich steuerlich absetzbar sind.
  • Headroom: Unternehmenskennzahlen können unterjährig und während der Kreditlaufzeit Schwankungen unterliegen, weshalb ein ausreichender Puffer („Headroom") zu kreditvertraglich vereinbarten Financial Covenants vorgesehen werden sollte. Der für den Kreditnehmer und die Kreditgeber akzeptable Headroom wird zumeist auf Basis einer vorhandenen Unternehmensplanung des Kreditnehmers bestimmt.
  • Hochzinsanleihe/High Yield Bond: Anleihen von Emittenten mit geringer Bonität (Non-Investment-Grade), die daher eine höhere Verzinsung und ein engeres Auflagenpaket (Covenants) bieten als Unternehmensanleihen.
  • Indikative Terms & Conditions: Indikative Darstellung der wesentlichen Eckpunkte, individuellen Besonderheiten und Rahmenbedingungen einer Finanzierung vor Vereinbarung eines Term Sheets
  • Kreditrahmenvertrag: Ein oder mehrere Kreditgeber vergeben auf Basis einer einheitlichen Dokumentation bilaterale Kredite. Die Inanspruchnahme kann z. B. über Geldmarkt-, Kontokorrent- oder Avalkredite zu im Einzelnen bzw. bilateral zu vereinbarenden Konditionen erfolgen.
  • Konsortialkredit: Mehrere Kreditgeber (mindestens jedoch zwei) vergeben auf Basis einer einheitlichen Dokumentation eine Finanzierung an einen Kreditnehmer. Diese Kreditform bietet den Vorteil, dass das Gesamtrisiko der Kreditvergabe auf mehrere Kreditgeber verteilt wird und somit auch sehr großvolumige Finanzierungen bereitgestellt werden können. Die administrative Abwicklung (Kommunikation, Inanspruchnahme etc.) wird über einen Konsortialführer organisiert. Der Konsortialkredit ist das Pendant zum bilateralen Kredit
  • Kontokorrentkredit: Eingeräumte Revolvierende Kreditlinie auf dem laufenden Konto des Kreditnehmers zur kurzfristigen Inanspruchnahme der benötigten Liquidität. Die Rückführung des Kontokorrentkredits kann täglich über Einzahlungen des operativen Geschäfts erfolgen. Es handelt sich um ein flexibles Finanzierungsinstrument zur Erfüllung des täglichen Finanzierungsbedarfs. 
  • Late Stage Financing: Finanzierung etablierter Unternehmen. 
  • Leasing: Vermietung oder Verpachtung von Wirtschaftsgütern (durch Leasinggeber) gegen Entgelt (Leasingraten). Typische Leasingobjekte sind Mobilien (bewegliche Güter wie technische Anlagen und Maschinen) sowie Immobilien (Grundstücke & Gebäude). Ein möglicher Vorteil des Leasings liegt in der teilweisen Off-Balance-Gestaltung sowie der bis zu 100 % der Anschaffungskosten betragenden Finanzierungshöhe.
  • Letter of Intent (LoI): Schriftliche, im Grundsatz unverbindliche Absichtserklärung, in Verhandlungen über einen Kreditvertragsabschluss einzutreten. Kernpunkte der beabsichtigten Finanzierung werden dabei meist skizziert. 
  • Leveraged Buy-out (LBO): Unter hohem Einsatz von Fremdkapital durchgeführter Unternehmenskauf, bei dem zumeist mindestens ein Finanzinvestor (Private Equity Fonds) als Käufer auftritt.
  • Limited Recourse Financing: Kreditgeber können eingeschränkt Rückgriff auf die Gesellschafter des Kreditnehmers nehmen. Die Begrenzung der Haftung besteht häufig in einer zeitlichen Limitierung und trägt der unterschiedlichen Risikostruktur einzelner Finanzierungsphasen Rechnung.
  • Loan Market Association (LMA)-Standarddokumentation: Initiative von u. a. Rechtsanwälten, Banken und Wirtschaftsprüfern zur Entwicklung von international angeglichenen (Kredit-)Vertragsmustern. Insbesondere im Leveraged-Finance-Bereich (Leveraged Buy-out) ist die LMA-Standarddokumentation weitverbreitet, um Transaktionsprozesse schneller und günstiger zu gestalten.
  • LombardKredit/Wertpapierkredit: Finanzierungsform (in der Regel kurz- oder mittelfristig), bei dem die Finanzierung über eine Verpfändung von Wertpapieren abgesichert ist.
  • Management-Buy-out: Finanzierung des Mehrheitserwerbs der Anteile an einem Unternehmen oder an einem Unternehmensteil durch eine dem Unternehmen nahestehende Person, meistens unter zusätzlicher Einschaltung eines unternehmensfremden Finanzinvestors (Private Equity Fonds).
  • Market Sounding: Ansprache ausgewählter Finanzierungspartner zur grundsätzlichen Bereitschaft einer Finanzierungsbegleitung oder Abfrage von Konditionen (üblicherweise anonyme Vorstellung des Finanzierungsvorhabens).
  • Mezzanine: Kapitalform zwischen Eigenkapital und Fremdkapital. Hierdurch können Finanzierungslücken zwischen vorhandenem Eigenkapital und dem zur Verfügung stehenden (Senior) Fremdkapital geschlossen werden. Zu unterscheiden sind die „eigenkapitalnahe“ (Equity Mezzanine) und die „fremdkapitalnahe“ (Debt Mezzanine) Mezzanine-Finanzierung.
  • Nachrangdarlehen: Verbindlichkeiten bzw. Forderungen, die im Falle der Liquidation oder eines Insolvenzverfahrens erst nach den Forderungen anderer Gläubiger erfüllt werden dürfen.
  • Negativerklärung/negative pledge:  Verpflichtung des Kreditnehmers, für andere gegenwärtige oder zukünftige Kreditverbindlichkeiten keine Sicherheiten zu bestellen. In der Regel wird dies verbunden mit einer Pari-Passu-Erklärung.
  • Non Recourse Financing: (Akquisitions-/Projekt-)Gesellschaft haftet lediglich mit dem Vermögen (einschließlich Kapitaleinlagen der Gesellschafter) sowie dem Ertrag aus dem Projekt/der Zielgesellschaft und jeglicher Rückgriff auf die Gesellschafter ist ausgeschlossen. Die Tilgung und Zinsaufwand für die Finanzierung werden durch die Zielgesellschaft /das Target erwirtschaftet.
  • Off-Balance Financing: Nicht in der Bilanz erfasste Geschäfte. Gem. § 285 Nr. 3 HGB bei wesentlichen, nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften jeweils Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile im Anhang dazustellen, wenn diese entweder einzeln oder in Ihrer Gesamtheit einen wesentlichen Einfluss auf die Finanzlage haben (Factoring, ABS Transaktionen, unechte Pensionsgeschäfte, Operating-Leasing-Verträge, Sale-and-Lease-back-Geschäfte, Konsignationslagervereinbarungen, Auslagerung von betrieblichen Funktionen).
  • Pari Passu: Verpflichtung des Kreditnehmers, den Gleichrang gegenwärtiger und künftiger (unbesicherter) Forderungen gegen ihn sicherzustellen. Der Kreditnehmer darf dementsprechend neuen Kreditgebern keinen Vorrang gegenüber dem aus der Pari-Passu-Erklärung Begünstigten gewähren.
  • PIK-Verzinsung: Bei „Payment-in-kind“-Verzinsung (PIK) handelt es sich um eine Zinsgestaltung bzw. -komponente, bei der Zinsen während der Laufzeit nicht zum jeweiligen Zinsperiodenende, sondern erst zum Ende der Kreditlaufzeit in einer Summe zu zahlen sind.
  • Private Equity Fonds: Oberbegriff für Beteiligungskapital im weitesten Sinne, welches zumeist aus geschlossenen Investmentfonds in nicht börsennotierte Unternehmen investiert wird.
  • Probability of Default (PD): Bankenaufsichtsrechtlicher Risikoparameter zur Messung der Ausfallwahrscheinlichkeit und damit des Kreditrisikos.
  • Projektfinanzierung: Finanzierung eines großen Investitionsvorhabens, zu dessen speziellem Zweck eigens eine Projekt-/Einzweckgesellschaft gegründet wird. Für die Rückzahlung der Finanzierung wird abgestellt auf den aus dem Betrieb des Investitionsvorhabens zu erzielenden Cash Flow. Projektbeteiligte und Investoren erreichen auf diese Weise eine für sie vorteilhafte Risikoabgrenzung und Haftungsbeschränkung.
  • Rating: Auf quantitativen und qualitativen Faktoren vorgenommene Einstufung, mit der Banken oder Ratingagenturen die Kreditwürdigkeit von Schuldnern benoten. Gute Bonitäten rangieren im „Investment Grade“-Bereich, wohingegen schwächere Bonitäten im „Non-Investment-Grade“-Bereich angesiedelt sind. Eine Übergangszone ist der sogenannte „Crossover“-Bereich, 
  • Refinanzierung: Refinanzierung bezeichnet die (vorzeitige) Ablöse auslaufender Finanzierungen und deren Ersatz durch neue Finanzierungen.
  • Rekapitalisierung (Recap): Umfassende Änderung der Finanzierungsstruktur einer Gesellschaft (Zuführung Eigenkapital/Aufnahme weiteren Fremdkapitals oder Umschuldung einer bestehenden Finanzierung). Häufig in direktem Zusammenhang mit einem Teil-Exit oder einer Teil-Ausschüttung angewendet.
  • Request for Proposal (RfP): Angebotsanfrage/-forderung bzw. Auswahlverfahren, oder Ausschreibung (für Finanzierungspartner) mit der Einladung, unter definierten Bedingungen ein Angebot abzugeben. Typischerweise enthält ein Request for Proposal eine Beschreibung der gewünschten Leistungen sowie Angaben zur Timeline sowie dem weiteren Prozessverlauf. Dadurch kann ein Wettbewerb zwischen den teilnehmenden Finanzierungspartnern erreicht und für den Kreditnehmer eine gewisse Transparenz hinsichtlich (indikativer) Konditionen für ein erstes Benchmarking hergestellt werden. 
  • Reverse Factoring: Die Bonität des Abnehmers wird genutzt (Umkehrung des Factorings), um die eigenen Zahlungsziele der Lieferantenrechnung zu verlängern. Dabei wird der Lieferant vom Factoringgeber bezahlt. Die Initiative geht hier vom Abnehmer aus. Reverse Factoring eignet sich insbesondere für Unternehmen innerhalb von mehrgliedrigen Lieferketten.
  • Revolvierende Kreditlinie: Der Kreditnehmer kann die revolvierende Kreditlinie bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Kreditlinie innerhalb der Kreditlaufzeit in wechselnder Höhe wiederholt in Anspruch nehmen, auch wenn zwischenzeitlich teilweise oder auch vollständige Tilgungen erfolgt sind.
  • Sale & Lease Back: Liquiditätsgenerierung durch Verkauf von i.d.R. Anlagevermögen und Zurückmietung (Leasing) über eine definierte Laufzeit.
  • Saisonkredit: Sonderform zur Finanzierung des Umlaufvermögens bei saisonbedingten hohem Kapitalbedarf.
  • Schuldscheindarlehen: Form der Fremdfinanzierung für Unternehmen, die oftmals als erster Einstieg auf dem Weg zum Kapitalmarkt gilt. Dabei handelt sich um zumeist langfristige, anleiheähnliche Finanzierungsmittel, denen jedoch ein bilateraler Kreditvertrag zugrunde liegt. Ohne dass der Kreditnehmer den organisierten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen muss, erhält er Zugang zu großen Kapitalsammelstellen und Investoren. Üblicherweise eignen sich Schuldscheindarlehen für stärkere Bonitäten mit höheren Finanzierungsvolumina und langen Laufzeiten. Es handelt sich nicht um ein fungibles Wertpapier, somit ist die Handelbarkeit bzw. Übertragbarkeit eingeschränkt. 
  • Schuldverschreibung: Fungible Wertpapiere, auch Anleihen und Obligationen genannt, die Forderungsrechte verbriefen. Sie lauten auf einen bestimmten Nennbetrag und verbriefen Ansprüche für die Gläubiger, insbesondere auf Zinszahlungen und die Rückzahlung zum Nennbetrag. Um die Fungibilität zu erhöhen, werden auch sogenannte Teilschuldverschreibungen auf die Anleihe begeben.
  • Seed Financing: Ideenfinanzierung vor Unternehmensgründung.
  • Sicherheiten: Zu unterscheiden sind Personal- und Sachsicherheiten (Realsicherheiten). Personalsicherheiten sind u. a. Bürgschaften, Garantien, Schuldübernahmen und Patronatserklärungen. Realsicherheiten sind u. a. Pfandrechte, Sicherungsübereignungen, Sicherheitsabtretungen, Hypotheken und Grundschulden.
  • Sicherungszweckvereinbarung: Vereinbarung über den Umfang des Sicherungszwecks von Kreditsicherheiten. Diese regelt die Rechte der Gläubiger im Falle eines Verwertungsfalles. Bei einer „engen“ Zweckvereinbarung wird nur eine bestimmte (Kredit)Forderung besichert, die Anlass der Sicherheitenbestellung gewesen ist. Bei einer „weiten“ Zweckvereinbarung können alle Forderungen des Gläubigers mit der Sicherheit unterlegt werden, selbst wenn die Forderung des Gläubigers bei Begründung der Zweckerklärung noch nicht vorhanden war.
  • Signing: Unterzeichnung eines Kreditvertrages oder Unternehmenskaufvertrages.
  • Stille Beteiligung: Finanzierungsform, bei der der stille Gesellschafter als Gegenleistung zur Gewährung der stillen Beteiligung zumeist nebst Zinsen auch einen Gewinnanteil erhält. Eine besondere Form stellt die Strukturierung als „atypisch stiller Gesellschafter“ dar: Der stille Gesellschafter wird nicht nur Kapitalgeber, sondern auch Miteigentümer an z. B. den stillen Reserven, allerdings partizipiert er auch an etwaigen Verlusten.
  • Term Loan: Typischerweise vorrangig besicherter Laufzeitkredit. Dieser kann tilgend/amortisierend oder endfällig gestaltet werden.
  • Term Sheet: Grundlagenpapier, das zur Dokumentation der wesentlichen (indikativen) Konditionen einer Finanzierung dient und die Eckpunkte der zwischen den Vertragsparteien verhandelten Vertragsbestandteile enthält. Ein Term Sheet wird zur Grundlage für den Inhalt und die spätere Formulierung des noch zu schließenden (Kredit-)Vertrages. Der Einsatz eines Term Sheets ist insbesondere bei komplexen und langwierigen Finanzierungsvorhaben marktüblich. Ein Term Sheet ersetzt nicht den Abschluss eines Vertrages und begründet somit grundsätzlich weder Rechte und Pflichten noch garantiert es den Parteien vollständige Rechtssicherheit. Vielmehr wird der aktuelle Stand der Verhandlungen und der bereits mündlich getroffenen Vereinbarungen dokumentiert.
  • Unitranche: Finanzierungsform, die zumeist durch Private Debt Funds angeboten wird.  Sie soll in einer einzelnen Kreditfazilität sowohl den Senior- als auch den Junior-Kreditanteil an einer Finanzierung abdecken und wird daher mit einer sogenannten „Blended Rate“ als Zinssatz versehen. Zumeist endfällig bzw. ohne Regelamortisierung und zudem liquiditätsschonende (Teil) PIK-Verzinsung. 
  • Wandelanleihe: Sonderform der Schuldverschreibung. Neben dem Recht auf Verzinsung und Rückzahlung kann der Gläubiger unter bestimmten Bedingungen seine Anleihe gegen Anteile (i.d.R Aktien) des Emittenten tauschen. Nach der Wandlung wird der Gläubiger zum Anteilseigner. Wandlungsbedingungen beinhalten i. W. Wandlungsverhältnis und Wandlungsfrist.
  • Waiver: Verzichtserklärung der Gläubiger, z. B. Kündigungsrechte einer Finanzierung (meist ausgelöst durch Nichteinhaltung von Covenants/Verpflichtungen des Finanzierungsvertrags) nicht auszuüben. In Abhängigkeit von der Materialität des Waivers oft gegen Zahlung einer Gebühr. Der Antrag muss vom Kreditnehmer gestellt werden (Waiver Request).