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Accounting in Gruppen: Einheitliche Strukturen statt Insellösungen
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Regulating the Future: Web3 & Crypto
Baker Tilly berät Rigeto: Matignon Group übernimmt MEON Standorte
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
Transparenzgebot bei Strom- und Gaskonzessionsauswahlverfahren
Hierauf zielt das 17. Sanktionspaket gegen Russland ab
BGH: Firmenbestatter haftet als faktischer Geschäftsführer
Steuerliches Investitionssofortprogramm – darauf liegt der Fokus
BFH stärkt kommunale Aufsichtsräte: Ehrenamtspauschale möglich
Datenschutz: BAG verschärft Pflichten beim Einsatz von HR-Software
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Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Vertrag kommt von „vertragen“. Doch nur Verträge, die einerseits den Willen und die wirtschaftlichen Ziele der Parteien und andererseits alle Risiken während der Vertragslaufzeit berücksichtigen, werden dieses Ergebnis erzielen.
Mit diesem Anspruch betreuen wir Sie individuell bei der Gestaltung von Verträgen in wesentlichen Bereichen und Branchen des Wirtschaftsrechts: von der Konzeption über die Verhandlung bis zur Finalisierung komplexer Vertragswerke.
Aufgrund langjähriger Erfahrung, verlässlichen Partnern in vielen Ländern und der Mitgliedschaft bei Baker Tilly International sind wir auch mit internationalen Vertragsgestaltungen vertraut, die unsere Mandanten bei Abschlüssen mit ausländischen Geschäftspartnern oder mit internationalem Bezug benötigen. Dabei sind wir bestrebt, neben Rechtssicherheit insbesondere auch die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten und zu sichern.
Bernhard Rehbein
Partner
Rechtsanwalt
Stephan Zuber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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