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Im Mai 2023 führte die stiftungsmarktplatz.eu GbR eine zweiteilige Expertenumfrage mit Fokus auf die Stiftungsreform durch. Die große Frage: Schaffen die künftigen Regelungen auch neue Chancen für das Fundraising?
Die stiftungsmarktplatz.eu GbR hat im Mai 2023 gemeinsam mit sechs Experten aus dem Bereich der Stiftungsarbeit - darunter auch Baker Tilly Partner Martin Maurer - die neue Stiftungsreform eingeordnet, die ab dem 01. Juli 2023 in Kraft tritt. Im ersten Teil der Umfrage lag der Fokus hierbei auf Herausforderungen und Erwartungshaltungen der Stiftungen für die letzten Wochen vor dem großen Tag und die Auswirkungen der neuen Regelungen auf das Tagesgeschäft. Der zweite Teil der Expertenumfrage konzentrierte sich vor allem darauf, welche Veränderungen die Reform für gemeinnützige Organisationen bringen kann.
Positive Neuerungen und Perspektiven, jedoch keine grundlegende Änderung des Stiftungsrechts
Im Rahmen des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts müssen Satzungen gegebenenfalls an die neue Rechtslage angepasst werden. Baker Tilly Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner Martin Maurer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Stifterwille bei geplanten Satzungsänderungen immer berücksichtigt werden müsse. Jedoch besteht allgemeiner Konsens unter allen Experten, dass die neuen §§ 80 bis 88 BGB insgesamt positiv zu betrachten sind, da sie das Tagesgeschäft der Stiftungen erleichtern werden, Stiftungsorgane teilweise von der Haftung freistellen und die Vermögensstruktur angepasst werden kann. Hierbei betont Martin Maurer von Baker Tilly ebenfalls: „Stiftungen müssen sich insbesondere überlegen, mit welchem Konzept sie das Grundstockvermögen mittelfristig erhalten wollen, um Erträge für die Zweckverwirklichung zu generieren.“
Die Frage, die sich durch die Gesetzesnovelle ergibt, ist: Schaffen die künftigen Regelungen auch neue Chancen für Anpassungen an sich ändernde Bedingungen, insbesondere bei kleinen Stiftungen? Martin Maurer von Baker Tilly sieht die sehr hoch angesetzten gesetzlichen Maßstäbe als mögliche Herausforderung. Die Umwandlung in Verbrauchsstiftungen und Stiftungsfusionen ist laut ihm durchaus attraktiv, jedoch bedarf es hier seiner Meinung nach einer großzügigen Anwendung der Regelungen, sodass Stiftungen flexibel reagieren können. Für Organisationen mit 100.000 oder gar 50.000 Euro Grundstockvermögen könnte es sinnvoll sein, sich als hybride Stiftung zu präsentieren und so für Großspenden attraktiv zu sein. Für Stiftungen mit schwindenden Organmitgliedern und Stiftungsmitteln ist zudem die neue Möglichkeit zur Stiftungsfusion und Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung eine Chance. Die Frage, inwiefern die Vereinheitlichung der Regelungen bei den Landesstiftungsgesetzen ankommt, ist derzeit noch ungewiss, denn das Bundesrecht ist auf Landesebene bisher nicht wirklich einheitlich umgesetzt und koordiniert. Wie sich die Regelungen letztendlich auswirken werden, wird sich zeigen. Die Expertenumfrage fasst zusammen, dass die Gesetzesänderung das Tagesgeschäft vieler Stiftungen vereinfacht und vor allem neue Freiheitsgrade ermöglicht, aber bei vielen Stiftungssatzungen Änderungsbedarf besteht. Den ersten Teil der Umfrage finden Sie hier. Den zweiten Teil der Umfrage hier.
Martin Maurer
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