EU-Kommission: Pflicht zur Einführung eines Basisinformationsblatts für Publikumsfonds weiter verschoben

  • 11.08.2021
  • Lesezeit 2 Minuten

Die durch die Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment and Insurance Products, kurz: PRIIPs) eingeführte Pflicht zur Erstellung sogenannter Basisinformationsblätter nach einheitlichem Standard ist für Publikumsfonds (AIF und OGAWs) weiter verschoben worden. Wie die Kommission nun verlauten ließ, sehe man das Inkrafttreten dieser Pflicht nun für den 01.07.2022 vor.

Hintergrund: PRIIPS-Verordnung

Ziel der PRIIPs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1286/2014) ist es, für sogenannte verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte einheitliche Informationsstandards zu schaffen. Als zentrale Maßnahme der Verordnung sind Anbieter dieser Produkte grundsätzlich seit 2018 verpflichtet, ein sogenanntes Basisinformationsblatt zu erstellen. Für Publikumsfonds war in der Verordnung diesbezüglich jedoch eine zum Ende des Jahres 2021 auslaufende Ausnahmeregelung vorgesehen. 

Diese Ausnahmeregelung hat die Kommission nun nach Angaben der Finanzkommissarin McGuiness um weitere sechs Monate verlängert, mit der Folge, dass die Informationspflicht für Publikumsfonds erst zum 01.07.2022 in Kraft treten wird. Begründet wird dieser Schritt damit, dass die für die PRIIPs geltenden technischen Regulierungsstandards (RTS) überarbeitet wurden und in ihrer finalen Form, aufgrund andauernder, langwieriger Abstimmung zwischen den europäischen Aufsichtsbehörden und noch anstehender Übersetzungen deshalb erst Ende des Jahres vorliegen werden. Den Anbietern von Publikumsfonds bliebe so kaum Zeit, bis zum Auslaufen der Ausnahmeregelungen ihre Produkte betreffend auch diese neuen Standards zu implementieren. Um eine reibungslose Umsetzung zu ermöglichen, gebe man diesen Anbietern für die Implementierung nun sechs Monate mehr Zeit, bis zum 01.07.2022. 

Um Verwirrung der Verbraucher durch doppelte Informationen zwischen Januar und Juli 2022 zu verhindern, soll parallel auch die OGAW-Richtlinie bezüglich der dort enthaltenen Pflicht zur Bereitstellung sogenannter Wesentlicher Anlegerinformationen geändert werden; auch diese sollen nun erst zum 01.07.2022 ersetzt werden müssen.

Beide Änderungen sollen im Eilverfahren verabschiedet werden.

Mehr Zeit für Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Umsetzung der Informationsstandards der PRIIPs-Verordnung

Kapitalverwaltungsgesellschaften bleibt für ihre Publikumsfonds damit nun etwas länger Zeit, um die Informationsstandards der PRIIPs-Verordnung umzusetzen. Welche Anforderungen die letztlich zu berücksichtigen, neuen technischen Regulierungsstandards dann stellen werden, bleibt aber zunächst abzuwarten.

Vielen Dank an meinen Co-Autor Sebastian Schleehauf.

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Autor dieses Artikels

Jörg Mühlenkamp

Partner

Rechtsanwalt, Steuerberater

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