BMF-Schreiben zum „9-Euro-Ticket“: Das müssen Arbeitgeber beachten

  • 31.05.2022
  • Lesezeit 2 Minuten

Mit der Einführung des „9-Euro-Tickets“ sind eine ganze Reihe praktischer, steuerlicher Fragen entstanden, zu denen sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) heute in einem entsprechenden Schreiben geäußert hat. 

Grundsätzlich sind Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle gewähren, steuerfrei in Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers (§ 3 Nr. 15 EStG).

Es wird insofern jedoch nicht beanstandet, wenn für Juni, Juli und August 2022 die Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers zunächst übersteigen. Allerdings muss im Rahmen einer Jahresbetrachtung geprüft werden, ob die Zuschüsse des Arbeitgebers insgesamt höher sind als die Aufwendungen des Arbeitnehmers. Falls dies am Jahresende der Fall ist, ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln. Hier muss also eine enge Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen, insbesondere in Fällen, in denen der Arbeitnehmer evtl. eine Rückerstattung des Verkehrsunternehmens erhält, weil er sein Jahresabo bereits im Voraus bezahlt hat.

Weiterhin gilt für Arbeitgeber: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die unter § 3 Nr. 15 EStG fallen, mindern den vom Arbeitnehmer als Entfernungspauschale vom Bruttogehalt abziehbaren Betrag und sind vom Arbeitgeber zu bescheinigen.

9-Euro-Ticket ist Teil eines größeren Entlastungspaketes
Am 20. Mai hatte der Bundesrat der Einführung des 9-Euro-Tickets für den Öffentlichen Personennahverkehr zugestimmt. Mit dem Ticket sollen die Bürgerinnen und Bürger eine finanzielle Entlastung zu den steigenden Energiepreisen erhalten. Das 9-Euro-Ticket ist in diesem Zusammenhang ein Teil eines größeren Entlastungspaketes. Das entsprechende Gesetz tritt zum 1. Juni in Kraft.

Das 9-Euro-Ticket, das für die Monate Juni, Juli und August gelten wird, ist aktuell in aller Munde. Über 2,5 Millionen Tickets wurden innerhalb weniger Tage bereits verkauft und ein Ende scheint nicht in Sicht. Während jedoch einzelne Bundesländer und Kommunen die drohenden finanziellen Verluste thematisieren und die Presse vor überfüllten und zu räumenden Zügen warnt, hatten sich Arbeitgebern und Arbeitnehmern zahlreiche praktische, steuerliche Fragen gestellt.

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Autor dieses Artikels

Ulrike Thomas

Partner

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