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Die belgische Regierung hat zum 1.1.2022 einige gravierende Änderungen im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Expats beschlossen. Damit in Belgien tätige Arbeitnehmer in Zukunft von den Sondervorschriften für Expats profitieren können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Das Bruttogehalt muss 75.000 Euro pro Jahr betragen. Dieser Betrag enthält das monatliche Gehalt, das Urlaubsgeld oder auch die Jahresendzulage. Hinzu kommen verschiedene Arten von Sachleistungen, wie etwa Firmenwagen oder Computer und Boni. Das Mindestbruttogehalt muss zum Zeitpunkt der Beantragung des neuen Status (zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses) vorliegen, aber auch in allen folgenden Jahren, für die der neue Status beantragt wird.
Ausnahmen davon gelten unter bestimmten Bedingungen für Forscher. Diese müssen entweder einen Master-Abschluss in bestimmten Fachgebieten (Naturwissenschaften, angewandte Wissenschaften, medizinische Wissenschaften, Agrarwissenschaften und Ingenieurwesen) oder mindestens 10 Jahre einschlägige Erfahrung in diesen Bereichen haben. Außerdem müssen sie innerhalb des Unternehmens in einer Forschungsfunktion tätig sein und dies für mindestens 80 % ihrer Arbeitszeit.
Weiterhin darf der Arbeitnehmer in den 60 Monaten vor der Beschäftigung in Belgien nicht in Belgien steuerlich ansässig gewesen sein, nicht der belgischen Einkommensteuer für Nichtansässige unterlegen haben oder in einem Umkreis von 150 km von der belgischen Grenze gewohnt haben.
In der Vergangenheit konnte eine Person mit belgischer Staatsangehörigkeit nicht in den Genuss des Expat-Status kommen. Die neue Regelung gilt nun auch für belgische Staatsangehörige, sofern sie die o.g. Bedingungen in den letzten fünf Jahren erfüllt haben.
Der Expat-Steuerstatus wird für maximal 5 Jahre vergeben, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um drei weitere Jahre.
Wenn eine der Bedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr erfüllt ist, geht der Expat-Status definitiv verloren (z. B. wenn der Arbeitnehmer den Schwellenwert von 75.000 Euro in einem bestimmten Jahr aufgrund geringerer Boni nicht erreicht).
Welche Vergünstigungen sind mit dem Expat-Status in Belgien in Zukunft verbunden? Die Obergrenze von 11.250 EUR bzw. 29.750 EUR für steuerfreie Zulagen entfällt und wird durch die Erstattung von steuerfreien Aufwendungen des Arbeitgebers in Höhe von maximal 30 % des Bruttolohns des Arbeitnehmers ersetzt.
Essenziell ist, dass der Betrag der steuerfreien Aufwendungen nicht im Bruttogehalt enthalten sein darf und zusätzlich zum vereinbarten Bruttolohn (mindestens 75.000 EUR) gezahlt werden muss.
Steuerfreie Aufwendungen in diesem Zusammenhang sind die Aufwendungen, die aufgrund der Beschäftigung in Belgien (Lebenshaltungskosten, Wohnkosten, ...) entstehen. Die Erstattung dieser Kosten darf maximal 30 % des Bruttogehalts betragen, mit einer allgemeinen Obergrenze von 90.000 Euro pro Jahr. Auch eine Erstattung von Aufwendungen in Höhe von weniger als 30 % ist möglich. Zusätzlich zu diesen Aufwendungen dürfen allgemeine Aufwendungen wie Umzugskosten oder Schulgeld gezahlt werden. Eine Beurteilung, welche Beträge in die 30 % fallen, sollte in jedem Fall mit einem belgischen Steuerberater besprochen werden. Ganz aktuell wurde darüber hinaus bekannt gegeben, dass die o.g. Erstattung von Aufwendungen in Höhe von bis zu max. 30 % des Bruttolohns nicht der belgischen Sozialversicherung unterliegen wird.
Im neuen System gelten für die Arbeitnehmer die normalen belgischen Ansässigkeitsregeln: Arbeitnehmer, die nach den belgischen Vorschriften als nicht ansässig gelten, müssen eine Bescheinigung über ihren Wohnsitz in einem anderen Land vorlegen. Arbeitnehmer, die als in Belgien ansässig gelten, werden mit ihrem weltweiten Einkommen in Belgien steuerpflichtig sein. Dies könnte erhebliche Auswirkungen im Vergleich zum alten Expat-System haben, bei dem ein Expat nur sein belgisches Berufseinkommen angeben musste. In diesen Fällen greifen jedoch die Regeln der Doppelbesteuerungsabkommen.
Ab wann gilt die neue Regelung? Die neue Regelung gilt für Beschäftigungen oder Entsendungen, die ab dem 01.01.2022 in Belgien beginnen.
Für Arbeitnehmer, die weniger als 5 Jahre in den Genuss des bisherigen besonderen Steuerstatus kamen, ist die Möglichkeit vorgesehen, sich proaktiv für die neuen Regeln zu entscheiden, indem sie vor dem 30.06.2022 einen Antrag stellen. Die Jahre, in denen die bisherige Regelung galt, werden von dem neuen Gültigkeitszeitraum von 5 (oder 8) Jahren abgezogen.
Für den Fall, dass die Arbeitnehmer, die den derzeitigen besonderen Steuerstatus in Anspruch nehmen, sich nicht für diese Möglichkeit entscheiden oder das Opt-in abgelehnt wird, steht grundsätzlich eine Übergangszeit von 2 Jahren zur Verfügung. Im Anschluss an diese 2 Jahre werden die Expats unbeschränkt belgische Steuerpflichtige.
Bei Fragen zur Beantragung des Expat Tax Regimes ab 2022 oder den o.g. inhaltlichen Ausführungen stellen wir gerne einen Kontakt zu unseren belgischen Kollegen her.
Ulrike Thomas
Partner
Steuerberaterin
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