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Mit einem neuen Online-Service stellt Baker Tilly allen Interessierten ein kostenloses Tool zur Verfügung, mit dem sie eine individuelle Ersteinschätzung über notwendige Angaben zur Grundsteuererklärung erhalten. Die Erklärung müssen Immobilienbesitzer im Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 und 31.10.2022 auf elektronischem Weg beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Jeder Grundstücks- oder Immobilienbesitzer ist verpflichtet, in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Grundlage hierfür ist das Grundsteuer-Reformgesetz, auf welches sich Bund und Länder im November 2019 geeinigt haben. Bei den unterschiedlichen Bund- und Ländervorgaben ist jedoch nicht immer ersichtlich, welche konkreten Angaben zur Erstellung der Erklärung erforderlich sind.
Das neue Baker Tilly Assessment Tool zur Grundsteuerreform gibt eine Ersteinschätzung auf Grundlage der Angaben zur Grundstücksart sowie dem betreffenden Bundesland. In der Zusammenfassung erhalten Sie eine Auflistung über benötigte Daten, die Sie in Ihrer Erklärung angeben müssen.
Bitte beachten Sie, dass die erstellte Ersteinschätzung nicht durch eine Steuerberatung ersetzt werden kann. Da die Finanzverwaltung bereits ab Mai 2022 ihre Schreiben mit der Aufforderung zur Erklärung des Grundsteuerwertes versenden wird und diese bis spätestens 31.10.2022 digital bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden muss, ist es ratsam, sich bereits frühzeitig zur Grundsteuer zu informieren und ggf. einen Steuerberater miteinzubeziehen.
Andreas Griesbach
Partner, Head of Real Estate
Rechtsanwalt, Steuerberater
Lars Lesser
Partner
Steuerberater
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