Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Neue Anforderungen an die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten
D&O-Versicherung: Keine Deckung bei „Strohmann“-Geschäftsführer
Pillar 2: Die globale Mindeststeuer ist weiter in aller Munde
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
§ 273a ZPO: Mehr Schutz für Geschäftsgeheimnisse im Zivilprozess
Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften erst ab 2027
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Öffentliche Vergabe: Cyberversicherungen rechtssicher beschaffen
Countdown bis September – Die EU-Datenverordnung und ihre Auswirkungen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
Baker Tilly hat ein richtungsweisendes EuGH-Urteil (28. April 2022 / C-419/20) erwirkt: Das vor dem Finanzgericht Hamburg von Baker Tilly geführte Ausgangsverfahren betraf die Fragestellung, ob ein Zinsanspruch auf den Erstattungsbetrag rechtswidrig festgesetzter und eingezogener Antidumpingzölle besteht und ob der nationale Gesetzgeber einen solchen Anspruch, soweit er gegeben ist, auf den Zeitraum ab Rechtshängigkeit beschränken kann.
Der Gerichtshof der Europäischen Union EuGH folgt in dem Vorabentscheidungsverfahren der Argumentation von Baker Tilly Rechtsanwalt Sven Pohl als Vertreter des klagenden Unternehmens und stellt fest, dass zur Schadenskompensation aufgrund der rechtswidrigen Erhebung von Abgaben ein Zinsanspruch geboten ist. Um den gesamten Schaden zu kompensieren, ist es jedoch unionsrechtswidrig, wenn der Zinsanspruch erst ab Rechtshängigkeit greift. Vielmehr habe das klagende Unternehmen einen Anspruch auf Zinsen ab Zahlung der rechtswidrig festgesetzten Zollabgaben. Damit folgt der EuGH der Argumentation, die Pohl sowohl im Ausgangsverfahren als auch im EuGH-Verfahren vorgetragen hat.
Urteil mit weitreichenden Folgen
Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Wirtschaftsbeteiligten und Zollverwaltung, stellt es klar, dass die deutsche Gesetzgebung, wonach im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren durch die Verwaltung keine Zinsen zu zahlen sind, unionsrechtwidrig ist und mithin der Anspruch auf Zinsen aus den unionsrechtlichen Grundsätzen folgt.
Sven Pohl
Director
Rechtsanwalt
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle News anzeigen