Wachstumschancengesetz: Anpassung der Nachspaltungsveräußerungssperre

Das Wachstumschancengesetz und seine Verabschiedung sind weiterhin Gegenstand politischer Diskussionen. Unsere Steuerexperten widmen sich derweil in Teil 4 unserer Analyse zum Referentenentwurf der Anpassung der Nachspaltungsveräußerungssperre.

In den bisherigen drei Teilen (Teil 1, Teil 2 und Teil 3) unserer Beitragsserie zum Referentenentwurf Wachstumschancengesetz haben unsere Steuerexperten bislang folgende steuerliche Maßnahmen analysiert:

  • Einführung einer Klimaschutzinvestitionsprämie
  • Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung
  • Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • Reform der Thesaurierungsbegünstigung
  • Steigerung der Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1 a KStG
  • Reform der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke

Im 4. Teil erläutern unsere Experten Christian Wegener und Dr. Christiane Krüger die Anpassung der Nachspaltungsveräußerungssperre in § 15 Abs. 2 UmwStG. Der Gesetzgeber sieht eine aktuell gültige BFH-Entscheidung zur Veräußerungssperre aus dem Jahr 2021 als Eröffnung „ungerechtfertigter Gestaltungsmöglichkeiten zur steuerfreien Veräußerung von Teilbetrieben, die in Widerspruch zu den gesetzgeberischen Zielen des Umwandlungssteuergesetzes“ steht (vgl. Referentenentwurf, S. 158).

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