Erschienen im VentureCapital Magazin, Ausgabe 7-2021
"Invest – Zuschuss für Wagniskapital“ lautet die am 1. Januar 2021 auf Bundesebene in Kraft getretene Richtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen. Bei Wandlung in Anteile an einem Start-up kann Investoren so ein Erwerbszuschuss von maximal 20 % des Ausgabepreises der Anteile gewährt werden. Daneben kann ein Exit-Zuschuss als pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne, die bei der Veräußerung der erworbenen Anteile anfallen, erhalten werden. Andere Fördereinrichtungen, wie etwa die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW oder der High-Tech Gründerfonds, gewähren als Lead-Investoren selbst das Wandeldarlehen. Das Förderprogramm Start-up BW Pro-Tect des Landes Baden-Württemberg beispielsweise besteht aus einer verzinslichen öffentlich-rechtlichen Zuwendung der Landeskreditbank Baden-Württemberg unter Rückzahlungsvorbehalt in Höhe von 80 % und einem Darlehen eines privaten Co-Investors in Höhe von mindestens 20 % – jeweils bezogen auf die Gesamtfinanzierung. Beide Komponenten sind mit einem Wandlungsrecht ausgestattet.