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Die kommende Regierung stellt in ihrem Koalitionsvertrag eine Modernisierung der öffentlichen Vergabe in Aussicht. Sie könnte die wohl umfassendsten Reformen seit knapp zehn Jahren auf den Weg bringen.
Der Koalitionsvertrag 2025 von Union und Sozialdemokraten enthält ein klares Signal: Das öffentliche Vergaberecht soll modernisiert werden. Mit einem Bündel an Maßnahmen wollen die Regierungsparteien Verfahren vereinfachen, Beschaffungen beschleunigen, digitale Strukturen stärken und den Zugang für Mittelstand und Start-ups erleichtern. Was bislang vielfach als überreguliert und träge kritisiert wurde, soll künftig effektiver, strategischer und anwendungsnäher ausgestaltet sein. Diese Maßnahmen planen die Koalitionäre laut dem kürzlich verabschiedeten Vertrag.
Kernanliegen der Koalition ist eine grundlegende Vereinfachung des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene. Liefer- und Dienstleistungsaufträge sollen in allen Verwaltungsebenen – Bund, Länder, Kommunen – einfacher, schneller und digital vergeben werden. Ziel ist es, das Vergaberecht auf seine verfassungsrechtlich und unionsrechtlich legitimierten Grundfunktionen zurückzuführen: wirtschaftlich, diskriminierungsfrei, korruptionssicher.
Für Liefer- und Dienstleistungen des Bundes ist eine Anhebung der Direktvergabegrenze auf 50.000 Euro vorgesehen. Für Start-ups mit innovativen Leistungen soll diese Grenze in den ersten vier Jahren sogar 100.000 Euro betragen. Gleichzeitig will sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine maßvolle Erhöhung der Schwellenwerte oberhalb der aktuellen EU-Grenzen einsetzen. Planungsleistungen sollen dabei künftig gesondert behandelt werden.
Die Koalition plant den Aufbau leistungsfähiger Serviceeinheiten für standardisierbare Verwaltungsaufgaben wie Vergabe, IT, Compliance und Datenschutz. Das „Kaufhaus des Bundes“ soll zu einem digitalen Marktplatz für Bund, Länder und Kommunen ausgebaut werden. Behörden sollen verstärkt auf bestehende Rahmenverträge und zentrale Plattformen zugreifen können. Auch der IT-Einkauf des Bundes soll nach Wunsch der Koalition künftig zentral und strategisch gesteuert werden, um Abhängigkeiten von marktbeherrschenden Anbietern zu reduzieren.
Ein besonders tiefgreifender Eingriff ist der geplante Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei Nachprüfungsverfahren vor den Oberlandesgerichten. Künftig soll der Bund nach einer Kammerentscheidung trotz laufender OLG-Prüfung den Zuschlag erteilen dürfen. Damit zielt die Koalition auf eine spürbare Verfahrensbeschleunigung – gleichzeitig steht dieser Schritt unter dem Vorbehalt der Unionsrechtskonformität.
Für Investitionen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen“ kündigt die Koalition ein eigenes „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ an. Dieses soll Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren rechtssicher beschleunigen. Für militärische Bauvorhaben ist zusätzlich ein Bundeswehrinfrastrukturbeschleunigungsgesetz geplant. Vorgesehen sind unter anderem Ausnahmeregelungen vom Vergabe- und Umweltrecht sowie erweitere Eigenvollzugskompetenzen der Bundeswehr.
Die Koalition bekennt sich ausdrücklich zu einer mittelstandsfreundlichen Vergabepolitik. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollaufwand sollen auf ein Minimum reduziert werden. KMU und Handwerk sollen durch vereinfachte Zugangsbedingungen, niedrigere formale Hürden und höhere Wertgrenzen gestärkt werden. Auch die Nutzung digitaler Eigenerklärungen und vorgeprüfter Nachweissysteme ist vorgesehen.
Im Rahmen eines geplanten „Innovationsfreiheitsgesetzes“ sollen neue Ausnahmeregelungen – auch im Vergaberecht – für Forschungs- und Entwicklungsprojekte geprüft werden. Ziel ist es, die Innovationsfähigkeit von Hochschulen, Forschungsinstituten und technologieorientierten Unternehmen durch weniger regulatorische Vorgaben zu fördern.
Der Koalitionsvertrag 2025 setzt einen neuen vergaberechtlichen Kurs. CDU und SPD kündigen eine strategische, digitale und beschleunigte Beschaffungspolitik an. Gleichzeitig greifen die geplanten Maßnahmen tief in bestehende Schutzmechanismen ein – insbesondere beim Rechtsschutz und in besonders sensiblen Sektoren wie Verteidigung und Sicherheit.
Vieles wird davon abhängen, wie unionsrechtskonform und praktikabel die geplanten Reformen umgesetzt werden. Eines aber ist klar: Das Vergaberecht steht vor seiner umfassendsten Neuausrichtung seit der großen GWB-Novelle 2016.
Dr. Christian Teuber
Partner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
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