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Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können ab heute Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Antragsfrist wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltsgleich zu den bisher bestehenden Programmen der Überbrückungshilfe III (Fördermonate November 2020 bis September 2021; Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021) und der derzeitigen Überbrückungshilfe III Plus. Gefördert werden bestimmte Fixkosten in Monaten innerhalb der Förderzeiträume, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % aufweisen.
Die Beantragung muss dabei weiterhin über einen sog. „prüfenden Dritten“ – als welcher Baker Tilly registriert ist – erfolgen.
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