Hinzurechnungsbesteuerung – Welche konkreten Auswirkungen hat das ATAD-Umsetzungsgesetz?

Online-Seminar: 18. November 2021, 14:00 - ca. 15:00 Uhr

Präsentationsunterlagen

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Online-Seminar zu dem Thema "Hinzurechnungsbesteuerung – Welche konkreten Auswirkungen hat das ATAD-Umsetzungsgesetz?".

Im Nachgang zu unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen gerne die Präsentation in komprimierter Form zur Verfügung.

Jetzt die richtigen Maßnahmen einleiten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Die Hinzurechnungsbesteuerung gewinnt für deutsche Unternehmen durch die fortschreitende Internationalisierung und die sich ändernden steuerlichen Rahmenbedingungen anderer Länder erheblich an Relevanz. Es bleibt damit unausweichlich, sich mit den Vorschriften kritisch auseinanderzusetzen, zumal die Vorschriften durch die deutsche Umsetzung der ATAD – Anti-Steuervermeidungsrichtlinie der EU –  reformiert und in vielen Bereichen geändert wurden.
In unserem Online-Seminar zeigen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen und welche Fallstricke Sie zukünftig beachten müssen, um unerwartete Steuerfolgen auf deutscher Seite zu verhindern. Wir gehen insbesondere auf folgende Themen ein:

  • Das Grundkonzept der Hinzurechnungsbesteuerung
  • Wann liegt eine sog. „Inländerbeherrschung“ vor?
  • Wann liegen „schädliche“ passive Einkünfte vor?
  • Wann liegt eine „Niedrigbesteuerung“ vor?
  • Wie ermittelt sich der Hinzurechnungsbetrag?
  • Wie wird eine Doppelbesteuerung vermieden bei tatsächlichen Ausschüttungen?

Ihre Fragen können Sie zu diesen Themen gerne an unsere Experten richten – gerne per E-Mail über diesen Link.

 Matthias  Chuchra, LL.M. (com.)

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Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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