Als Bank, Sparkasse, Finanzdienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaft und Zahlungsinstitut sowie als Unternehmen, Investor oder öffentliche Hand erhalten Sie von uns eine umsetzungsorientierte Beratung und Unterstützung im Aufsichtsrecht und bei den Herausforderungen der Regulatory-Compliance.
Aus langjähriger Tätigkeit als Berater mit Projekterfahrung und auch im Management von Unternehmen der Finanzindustrie haben wir umfangreiche unternehmerische Erfahrung und Expertise im Umgang mit aufsichtsrechtlichen Themen und in der Strukturierung und Umsetzung von Finanzierungen.
Wir nehmen die Perspektive unseres Mandanten ein und entwickeln für ihn eine Lösung in dem komplexen und regulierten Finanzmarkt. Verständnis für das Geschäftsmodell, die Unternehmensstruktur und die Unternehmensausrichtung unserer Mandanten zeichnen uns bei der Beratung aus.
Unsere Leistungen im Aufsichtsrecht umfassen insbesondere die lösungsorientierte Beratung und ein effektives Projektmanagement sowohl im Bankaufsichtsrecht (KWG) und den zugehörigen Regularien wie etwa den MaRisk, als auch zum Kapitalanlagegesetzbuch (AIFMD) und den Ausführungsbestimmungen.
Dazu zählen auch die laufende Beratung zu aufsichtsrechtlichen Pflichten, die Begleitung von Erlaubnisverfahren für Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie der Erwerb und die Veräußerung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten. Ausländische Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Unternehmen beraten wir zur Erlaubnispflicht grenzüberschreitender Tätigkeiten.
Für nicht der Finanzbranche angehörige Unternehmen - wie z.B. im Bereich Werkzeugmaschinenbau - beurteilen wir die Zulassungspflicht geplanter Geschäftsmodelle (etwa Absatzfinanzierung) und entwickeln bedarfsorientierte Strukturen. Wir sind in der Lage, Gründungsprojekte (Banken und Leasing- und Factoringgesellschaften) umfänglich zu beraten. Die Entwicklung einer Strategie, die Geschäftsplanung und der notwendige Zulassungsantrag nach § 32 KWG kann durch uns beraten und erstellt werden. Schon in der Gründungsphase können wir vermeiden, dass unnötig lange Projektlaufzeiten entstehen.
Wir identifizieren gemeinsam mit Ihnen die relevanten Anforderungen an Corporate Governance und Compliance und unterstützen die Organe des Unternehmens in der verantwortlichen Unternehmensführung und in der Haftungsvermeidung.
Wir bieten umfassende Beratungskompetenz in vielen Bereichen der Finanzierung:
Fremdkapital
- Wir unterstützen Entscheidungsträger durch interdisziplinäre Beratungsleistungen bei komplexen Finanzierungsformen, insbesondere bei Akquisitionsfinanzierungen und bei Projektfinanzierungen. Umfangreiche Erfahrungen haben wir auch auf dem Gebiet der Kommunalfinanzierung. Diesbezüglich bieten wir unseren Mandanten Individuallösungen bei Betreiber- und PPP-Modellen an.
Wir strukturieren Asset-basierte Finanzierungen z.B. im Bereich Leasing, Forfaitierung und Factoring. Gerne helfen wir bei „Sale-and-Lease-Back“ und „Lease-and-Lease-Back“ Transaktionen sowie beim An- und Verkauf größerer Leasingportfolios.
Eigenkapital/Nachrangkapital
- Die Beteiligung oder der Exit von strategischen und Private Equity Investoren an geeigneten Targets gehört schwerpunktmäßig zu unserem Beratungsangebot in Zusammenarbeit mit unserem Competence Center Transactions. Im Mezzanine-Bereich strukturieren wir maßgeschneiderte Lösungen in Form von Nachrangdarlehen, Genussrechten, Wandel- und Optionsanleihen, sowie über die Gründung von stillen Gesellschaften. Dabei erstellen wir die Machbarkeitsanalyse sowie die gesamte rechtliche, steuerliche und bilanzielle Konzeption und setzen die Struktur um.
Debt Capital Markets/Equity Capital Markets
- Die Unterstützung unserer Mandanten beim Zugang zum Debt Capital Market über Anleihen, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen, Derivate und Asset Backed Securities (ABS) steht im besonderen Focus unserer Beratungstätigkeit.
Neben der Beteiligung einzelner Investoren als Gesellschafter, als Business Angel oder als Beteiligungsgesellschaft, bieten wir unseren Mandanten darüber hinaus alle interdisziplinären Beratungsleistungen als Voraussetzung für den Zugang zum Equity Capital Market über die Ansprache einer Vielzahl von Investoren im Rahmen von Initial Public Offerings (IPO) oder Kapitalerhöhungen an.
Bei Kapitalmarkttransaktionen erstreckt sich unsere Beratung auf die gesamte Transaktion von der Verhandlung der Verträge zwischen Emittenten und Banken, über die Legal und Financial Due Diligence (sowohl Buy-Side als auch Sell-Side), die Erstellung des Wertpapierprospekts und anderer Transaktionsdokumente, die Begleitung des Billigungsverfahrens durch die BaFin bis hin zu den notwendigen Verfahren mit den zuständigen Börsenzulassungsstellen für den Prime Standard oder den Freiverkehr/Entry Standard. Ferner beraten wir Mandanten bei der Beendigung der Börsennotierung (Delisting) oder bei einem Wechsel in ein anderes Börsensegment.