Die Netzbetreiber stehen vor der großen Herausforderung, die Wärmewende mitzugestalten, was insbesondere im Hinblick auf Machbarkeit und Finanzierbarkeit eine extreme Leistung sein wird. Die Rahmenbedingungen hierfür setzt die Bundesnetzagentur, die aufgrund ihrer gestärkten Rolle neue Regelungen erlassen wird, die die kommenden Basisjahre 2025 und 2026 und damit die Ergebnisse der 5.
Nicht nur in- und ausländische Investoren beobachten den aktuellen Prozess sehr genau. Auch kommunale Eigentümer sind betroffen. Und: Die letzte öffentliche Konsultation hat gezeigt, dass es auch Verlierer" geben kann.
Die GasNEV und StromNEV werden bis Ende 2027 bzw. 2028 außer Kraft treten, woraufhin neue bundeseinheitliche Festlegungen der Bundesnetzagentur gemäß § 54 Abs. 3 S. 3 EnWG in Kraft treten werden. Die Bundesnetzagentur hat ihre ersten Überlegungen in einem Eckpunktepapier zusammengefasst und am 18. Januar 2024 veröffentlicht. Es wurden zahlreiche Stellungnahmen zum Eckpunktepapier „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“ („NEST“) gesammelt, was zur Entwicklung des vorliegenden Eckpunktepapiers geführt hat, das die Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Strom- und Gasnetzbetreiber konkretisiert und erweitert.
Regelungsbereich und Grundsätze
Ziel der Festlegungen ist die Ausgestaltung der Regelungen zur Bestimmung einer Erlösobergrenze. Dies umfasst grundlegende Kostenprüfungsmethoden für Entgeltgenehmigungsverfahren gemäß § 23a EnWG. Die Regelungen müssen die Bedingungen der „Transformationsregulierung“ im Gasbereich berücksichtigen, wie verkürzte wirtschaftliche Nutzungsdauern und Rückstellungen für Stilllegungskosten .
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir den Netzbetreibern, die neuen Regelungen wirtschaftlich und strategisch zu bewerten.