A&A Telegram CSR-Reporting

  • 04.04.2022
  • Lesezeit 5 Minuten

EFRAG Arbeitspapiere, EU-Taxonomieverordnung und IDW zu ESG-bezogenen Aspekten in IFRS-Abschlüssen

In unserem neuen A&A-Newsletter CSR-Reporting informieren wir Sie von nun an regelmäßig zu allen relevanten News und Entwicklungen rund um das Thema "Nachhaltigkeitsberichterstattung".

 

Veröffentlichung von Arbeitspapieren durch die EFRAG PTF-ESRS

In Artikel 19b des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die EFRAG mit der Erarbeitung von sog. Draft EU Sustainability Reporting Standards beauftragt. Diese dienen wiederum als Grundlage für die delegierten Rechtsakte, die durch die EU-Kommission erlassen werden.

Die EFRAG Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) hat daraufhin bis zum 25, März 2022 folgende Arbeitspapiere (Working Papers) für Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in englischer Sprache veröffentlicht:

Strategie, Governance, Auswirkungen, Risiken, Möglichkeiten

  • ESRS 1 General provisions
  • ESRS 2 Strategy and business model
  • ESRS 3 Sustainability governance and organisation
  • ESRS 4 Sustainability material impacts, risks and opportunities
  • ESRS 5 Definitions for policies, targets, action plans and resources

Umwelt

  • ESRS E1 Climate change
  • ESRS E2 Pollution
  • ESRS E3 Water and marine resources
  • ESRS E4 Biodiversity and Ecosystems standard
  • ESRS E5 Circular economy

Soziale Belange

  • ESRS S1 Own Workforce General Standard
  • ESRS S2 Working Conditions
  • ESRS S3 Equal Opportunities
  • ESRS S4 Other work-related rights
  • ESRS S5 Workers in the Value Chain
  • ESRS S6 Affected Communities
  • ESRS S7 Consumers and End-users

Governance

  • ESRS G1 Governance, risk management and internal control
  • ESRS G2 Products and services, management and quality of relationships with business partners
  • ESRS G3 Business conduct

Sektor-spezifische Standards

  • ESRS SEC 1 Sector Classification Standard

Darstellung

  • ESRS P1 Sustainability Statements

Konzeptionelle Leitlinien

  • ESRG 1 Double materiality conceptual guidelines for standard-setting
  • ESRG 2 Quality of information conceptual guidelines for standard-setting

Die Arbeitspapiere können hier abgerufen werden.

 

Vorbereitung auf die ISSB-Angaben zur Nachhaltigkeit

Der Wettlauf hat begonnen. Auf europäischer Ebene macht die EFRAG bei der Entwicklung eines Rahmens für die Nachhaltigkeitsberichterstattung Fortschritte und veröffentlicht zahlreiche Arbeitspapiere (s.o.). Gleichzeitig schreitet auf internationaler Ebene die IFRS Foundation mit Gründung des International Sustainability Board (ISSB) und der Veröffentlichung von zwei Standard-Prototypen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung voran: (1) Prototyp zu den allgemeinen Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen, (2) Prototyp zu den klimabezogenen Angaben.

 

Veröffentlichung von Teil 2 der FAQs zu Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung

Die EU-Kommission hat am 02.02.2022 eine "Draft Commission notice on the interpretation of certain legal provisions of the Disclosures Delegated Act under Article 8 of EU Taxonomy Regulation on the reporting of eligible economic activities and assets" veröffentlicht.

Hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten (FAQs) mit dem Ziel, Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen bei der Bestimmung der "taxonomiefähigen" Aktivitäten und Vermögenswerte gemäß Artikel 8 EU-Taxonomie-Verordnung zu unterstützen.

Der zweite Teil der FAQs ergänzt die bereits am 20. Dezember 2021 veröffentlichen Fragen und Antworten des ersten Teils.

 

Veröffentlichung des Berichts mit Vorschlägen zu neuen technischen Bewertungskriterien für vier weitere Umweltziele der EU-Taxonomie

Am 30. März 2022 hat die „Platform on Sustainable Finance“ der EU-Kommission (PSF) einen Bericht veröffentlicht, der Empfehlungen für neue technische Bewertungskriterien (TSC) für vier weitere Umweltziele der EU-Taxonomie-Verordnung gibt. Die bereits nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung bestehenden Berichtspflichten zu den ersten beiden klimabezogenen Umweltzielen werden künftig um Berichtspflichten zu den weiteren vier Umweltzielen „nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ sowie „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“ ergänzt.

 

Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) stimmt über CSRD-Entwurf ab

Dem Vernehmen nach vertritt der JURI folgende ausgewählte Positionen (JURI Positionen):

Prüfungspflicht

  • Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nicht vom Abschlussprüfer des Unternehmens durchgeführt werden.
  • Das Mitgliedstaatenwahlrecht zur Nachhaltigkeitsprüfung durch unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen soll bestehen bleiben.
  • Einführung der umfänglichen Prüfungspflicht auf Grundlage von Prüfungsstandards spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten der CSRD (Absatz 3, Art. 26a).

Anwenderkreis

  • Der Anwendungsbereich der CSRD soll auf Unternehmen aus Drittstaaten ausgeweitet werden, die im EU-Binnenmarkt tätig sind.
  • Die Kommission soll zusätzliche Berichtskriterien für Unternehmen mit relevanten wirtschaftlichen Aktivitäten in Hochrisikosektoren (Textilien, Landwirtschaft, Bergbau, Mineralien) festlegen.
  • Keine Befreiung von den Berichtspflichten der Tochterunternehmen bei einer Veröffentlichung im Konzernabschluss. Dadurch ergeben sich die Berichtspflichten zur Veröffentlichung auf Ebene der Einzelunternehmen sowie im Konzern.

Anwendungsfristen

  • Schrittweise Umsetzungsfristen für Unternehmen: 2024 – große Unternehmen von öffentlichem Interesse (+500 Mitarbeiter); 2025 – andere große Unternehmen (+250 Mitarbeiter); 2026 – kleine und mittlere Unternehmen von öffentlichem Interesse. 
  • Unter Berücksichtigung der Kapazitäten der KMU, Festlegung einer Frist von drei Jahren für eine umfassende Erfüllung der Berichtspflichten.

Berichtspflichten und Umfang

  • Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts zu veröffentlichen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei einer freiwilligen Anwendung der Berichtsstandards von den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Als Unterstützung sind die Vergabe eines (Nachhaltigkeits-)Zertifikats oder finanzielle Mittel angedacht. 

 

IDW veröffentlicht Fragen und Antworten zur Berücksichtigung von ESG-bezogenen Aspekten in IFRS-Abschlüssen

Mit der Veröffentlichung möchte das IDW die noch fehlenden Nachhaltigkeitsaspekte im IFRS-Regelwerk in den IFRS-Abschlüssen darstellen.

Es werden die möglichen Auswirkungen auf verschiedene Bilanzpositionen sowie die entsprechenden Angabepflichten diskutiert, sowohl auf Aktiv- wie auch auf der Passivseite.

 

Publikation der neuen Baker Tilly CSR-Broschüre – CSR-Blueprint

CSR-Reporting stellt nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance für Unternehmen dar. Vor allem auf dem Kapitalmarkt gewinnt eine transparente Kommunikation über die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. In unserer Broschüre „CSR-Blueprint für Ihr Nachhaltigskeitsreporting“ gehen wir auf die Bedeutung eines nachhaltig aufgestellten Unternehmens ein und wie eine erfolgreiche Transformation gelingen kann.

Baker-Tilly_Nichtfinanzielle-Berichterstattung_CSR-Blueprint.pdf, 1,018 KB

Nichtfinanzielle Berichterstattung

CSR-Blueprint für Ihr Nachhaltigkeitsreporting

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Autoren dieses Artikels

Christian P. Roos

Partner

Wirtschaftsprüfer

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