Ukraine-Krieg: Folgen und Fragen beim Arbeitsrecht

Online-Seminar: 30. März 2022, 11:00 - ca. 12:00 Uhr

Präsentationsunterlagen

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Online-Seminar "Ukraine-Krieg: Folgen und Fragen beim Arbeitsrecht".

Im Nachgang zu unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen gerne die Präsentation in komprimierter Form zur Verfügung.

Das gilt es bei der Beschäftigung ukrainischer Flüchtlinge zu beachten

Die Europäische Union will Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unbürokratisch aufnehmen. Sie sollen vor allem einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Auch in Deutschland sollen Kriegsflüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz arbeiten dürfen. Hierzu möchten wir in unserem Online-Seminar u.a. folgenden relevanten Fragen nachgehen:

  • Was müssen Arbeitgeber beachten, wenn sie ukrainische Flüchtlinge einstellen wollen?
  • Benötigen ukrainische Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis? 
  • Wie bekommen ukrainische Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis?
  • Können in Deutschland tätige ukrainische Mitarbeiter zum Kriegsdienst in ihre Heimat eingezogen werden?
  • Was müssen Arbeitgeber bei Arbeitsverträgen mit Flüchtlingen beachten?
  • Ist die Befristung der Arbeitsverträge sinnvoll?
  • Wie kann ich mich als Arbeitgeber solidarisch verhalten?
  • Welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Sanktionen gegen Russland gilt es zu beachten?
 Christine  Ostwald

Christine Ostwald
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Director

Büro München
+49 89 55066-234
 Stephanie  Breitenbach

Stephanie Breitenbach
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Senior Manager

Büro München
+49 89 55066-288

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