Baker Tilly Kooperation mit Start-Up Labs Hamburg-Bahrenfeld

Baker Tilly Kooperation mit Start-Up Labs Hamburg-Bahrenfeld
  • 06.05.2025
  • Lesezeit 2 Minuten

Rechtliche Beratung für Start-Ups zu Unternehmensgründung, Vertragsrecht, Compliance und der Kommunikation mit Investoren

Baker Tilly hat eine weitreichende Kooperation mit den Start-Up Labs Hamburg-Bahrenfeld geschlossen, einem Inkubator zur Förderung von Start-Ups aus der Forschung mit physikalischem oder bio-physikalischem Hintergrund. Im Mittelpunkt steht dabei das Legal Mentoring von Gründerinnen und Gründern, die in den Labs in Hamburg-Bahrenfeld ansässig sind: Einmal im Monat wird federführend Rechtsanwalt Philip Koch (Manager) in den Start-Up Labs vor Ort sein, um die Start-ups insbesondere in wichtigen rechtlichen Fragen zur Unternehmensgründung, zu vertragsrechtlichen Aspekten, der Aufnahme von Investoren und bei der Einhaltung sonstiger rechtlicher Rahmenbedingungen zu beraten.  

Ziel des Mentoringprogramms ist es, die Begeisterung für die eigene Existenzgründung zu fördern und junge Unternehmen bei der Entwicklung ihres Entrepreneurship-Mindsets sowie ihres rechtlichen Fachwissens, aber auch beim Umschiffen von rechtlichen Risiken zu unterstützen.  

Gründer begleiten und fördern 

Rechtsanwalt und Partner am Hamburger Standort, Oliver Köster, LL.M, begrüßt die neue Kooperation: „Wir wollen Gründer auf ihrem Weg zum selbstständigen unternehmerischen Denken begleiten, Kreativität, Innovation und Gründerspirit fördern“. 

Mit dieser Kooperation baut Baker Tilly seine Betätigung im Bereich der Start-up-Beratung weiter aus – neben der neuen Kooperation besteht bereits eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Campus Founders in Heilbronn sowie mit Start2 Group, German Accelerator und dem Strascheg Center for Entrepreneurship in München. „Ich freue mich, unser Netzwerk im Bereich Start-ups, Jungunternehmen und Venture Capital (VC) zu erweitern und im Zuge dessen junge Unternehmen bei der Verwirklichung ihrer visionären Ideen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen“, sagt Philip Koch. 

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Autoren dieses Artikels

Oliver Köster, LL.M.

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Rechtsanwalt

Philip Koch

Manager

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