Einigung beim Wachstumschancengesetz: Die wichtigsten Steuerentlastungen für Unternehmen im Überblick

  • 30.08.2023
  • Lesezeit 2 Minuten

Vor zwei Wochen wurde es noch kontrovers diskutiert - nun einigte sich die Ampelkoalition nach übereinstimmenden Presseberichten bei der Kabinettsklausur in Meseberg auf die Einführung des Wachstumschancengesetzes. Die wichtigsten Neuerungen und steuerlichen Maßnahmen im Überblick.

Der Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes enthält eine Vielzahl steuerlicher Maßnahmen, von unseren Steuerexperten bislang in vier Teilen ausführlich beleuchtet:

•    Einführung einer Klimaschutzinvestitionsprämie (Art. 1)
•    Änderungen zur Verlustnutzung
•    Änderungen bei der Zinsschranke und neue Zinshöhenschranke
•    Anpassung der Nachspaltungsveräußerungssperre

Nach Einigung: Welche Steuerentlastungen sind neu im Gesetzesentwurf?

Neu eingeführt werden sollen Abschreibungsmöglichkeiten im Wohnungsbau. Diese waren im bisherigen Gesetzesentwurf noch nicht vorgesehen. Für Gebäude, die Wohnzwecken dienen und mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird, soll eine Abschreibung von sechs Prozent eingeführt werden.

Die erweiterte Verlustnutzungsmöglichkeit soll nunmehr darin bestehen, dass Unternehmen 80 Prozent ihrer Verluste, anstatt bisher 60 Prozent, allerdings zeitlich begrenzt über vier Jahre, verrechnen können. 

Update: Wann und für wen gibt es die Investitionsprämie?

Die Investitionsprämie soll nach den jüngst bekannt gewordenen Vereinbarungen nicht nur für neue Investitionen, sondern auch für Investitionen in bestehende Anlagen gewährt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Investition dazu dient, den Energieverbrauch zu mindern. Eine Umstellung auf eine klimaneutrale Produktion allein, wie bislang innerhalb der Koalition kontrovers diskutiert, ohne Energieverbrauchsminderung soll nicht ausreichen. Ausdrücklich ausgenommen werden sollen aber nun Anlagen für fossile Brennstoffe wie Erdgas. 

Wir werden zeitnah über die weitere Entwicklung berichten.

Artikel teilen:

Autor dieses Artikels

Dr. Klaus-Jörg Dehne

Head of Quality Legal & Tax

Rechtsanwalt

Offene Fragen zu unseren Services?

Jetzt Kontakt aufnehmen

Kontakt aufnehmen