Eigenkapitalzuschuss und wesentliche Verbesserungen: Bundesregierung plant Anpassung von Überbrückungshilfe III

  • 06.04.2021
  • Lesezeit 2 Minuten

Die Bundesregierung verbessert die Unterstützung für von der Corona-Pandemie besonders schwer getroffene Unternehmen und baut dazu die Überbrückungshilfe III (ÜBH III) weiter aus. Welche Verbesserungen können Unternehmen nun erwarten?

Im Wesentlichen sind folgende Verbesserungen bei der ÜBH III geplant, wie jetzt vom Bundeswirtschafts- und dem Bundesfinanzministerium bekannt gegeben wurde:

  • Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % pro Monat erlitten haben, erhalten für diese Zeiträume einen Eigenkapitalzuschuss. Der neue Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt ab dem dritten Monat eines solchen Umsatzeinbruchs 25 % und steigt bis zum fünften Monat und später auf 40 % des Betrages, der einem Unternehmen für förderfähige Fixkosten erstattet wird. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur und unter den Voraussetzungen der ÜBH III gewährt.  
  • Die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Einzelhändler für Saison- und verderbliche Ware werden auf Hersteller und Großhändler erweitert
  • Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale (20 % der förderfähigen Fixkosten) für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 % der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Vergleichsmonat 2019 bestand. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Millionen Euro. Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen.
  • Außerdem wird die Fixkostenerstattung der ÜBH III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 % erleiden, auf bis zu 100 % erhöht. Bislang wurden bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten erstattet.

Im Zuge dieser Neuerungen soll das Programm zeitnah überarbeitet und angepasst werden. Vor dem Hintergrund, dass wir als prüfender Dritter zahlreiche Mandanten beraten und für diese die ÜBH III beantragen, begrüßen wir diese Neuerung, da den betroffenen Unternehmen so zusätzliche Liquidität bereitgestellt wird, die diese dringend benötigen.

Artikel teilen: