Update EU-Taxonomie: Klimaschutz und Umweltziele

  • 26.06.2023
  • Lesezeit 2 Minuten

Nach Abschluss der Konsultationsphase zu den vier neuen Umweltzielen wurden am 13.06.2023 zwei neue delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission zur EU-Taxonomie veröffentlicht. Diese betreffen die Bereiche Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie neue Kriterien für nicht klimabezogene Umweltziele.

Somit sind alle Informationen zu den Umweltzielen final verabschiedet. Doch was heißt das inhaltlich konkret? Damit die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen erhöht wird, wurden für die bestehenden klimabezogenen Umweltziele

  • Klimaschutz und
  • Anpassung an den Klimawandel

die bereits geltenden Wirtschaftstätigkeiten aktualisiert und neue Kriterien hinzugefügt.

Außerdem wurden neue technische Bewertungskriterien für vier nicht klimabezogene Umweltziele veröffentlicht:

  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Die entsprechende Veröffentlichung finden Sie hier ==>

Zusätzlich wurde auch ein FAQ-Dokument zur Anwendung des Mindestschutzes veröffentlicht. Damit besteht nun für alle Marktteilnehmer eine umfassende Transparenz, mit welchen Instrumentarien die EU-Taxonomie auf das eigene Unternehmen übertragbar ist und der ökologische Wandel vollzogen werden kann. Für die Unternehmen, die aktuell berichtspflichtig sind, gelten für die neuen vier Umweltziele in der Berichterstattung Übergangsfristen.

Sollten nun keine Einwände gegen die Rechtsakte erfolgen, treten sie nach den üblichen EU-Regularien in sechs Monaten in Kraft.

Doch wie geht es danach weiter? Perspektivisch soll die EU-Taxonomie mit einer Sozialtaxonomie erweitert werden. Die Zuverlässigkeit und Transparenz von ESG-Ratings soll durch entsprechende Grundsätze und Verordnungen verbessert werden. Viele Fragen der konkreten Umsetzung und Gestaltung in den Unternehmen sind noch unbeantwortet.

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Autoren dieses Artikels

Nils Borcherding

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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