Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltsgleich zu den bisher bestehenden Programmen der Überbrückungshilfe III (Fördermonate November 2020 bis September 2021; Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021) und der derzeitigen Überbrückungshilfe III Plus. Gefördert werden bestimmte Fixkosten in Monaten innerhalb der Förderzeiträume, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % aufweisen.
Die Beantragung muss dabei weiterhin über einen sog. „prüfenden Dritten“ – als welcher Baker Tilly registriert ist – erfolgen.