Checkliste Außenwirtschaftsrecht: Hier drohen Risiken für Universitäten und Forschungseinrichtungen

  • 04.10.2023
  • Lesezeit 1 Minute

Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts können für Universitäten und Forschungseinrichtungen schwerwiegende Konsequenzen haben. Die Checkliste von Baker Tilly hilft dabei, rechtliche Fallstricke zu umgehen.

Wissenschaftliche Aktivitäten sind in Deutschland zwar grundgesetzlich geschützt, allerdings wird dieser Schutz durch die gesetzlichen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts nicht unwesentlich eingeschränkt. Hintergrund sind Regelungen zu Exportbeschränkungen für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter sowie Industriespionage. Institutionen, wie Universitäten oder Forschungseinrichtungen, stehen vor der Herausforderung, einen Spagat zwischen ihrer Forschung und dem Schutz vor möglichem Wissensmissbrauch für potenziell friedensgefährdende Zwecke zu bewältigen. In der Praxis ist dies allerdings vielerorts bislang nicht in den Universitäten und Forschungseinrichtungen angekommen. 

Um die Anforderungen zu überwinden, die das Außenwirtschaftsrecht für Universitäten und Forschungseinrichtungen bereithält, hat Baker Tilly eine entsprechende Checkliste entwickelt.  

Unsere konkreten Hinweise umfassen die Bereiche:

  • Technische Unterstützung und Ausfuhr
  • Personen- und länderbezogene Embargos
  • Exportkontrollsysteme
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Autoren dieses Artikels

Sebastian Billig

Partner

Rechtsanwalt

Sven Pohl

Director

Rechtsanwalt

Mareike Höcker

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