Update zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz

  • Dienstag, 20. Juni 2023

Online-Seminar: Dienstag, 20. Juni 2023, 12:30 bis ca. 13:30 Uhr

Nach langem Hin und Her tritt das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kurzfristig in Kraft. Beschäftigungsgeber mit 250 oder mehr Mitarbeitenden (alle Mitarbeitenden zählen, es kommt nicht auf FTEs an) müssen kurzfristig die neuen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz hinweisgebender Personen umsetzen. Beschäftigungsgebende mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben hierfür Zeit bis Dezember dieses Jahres. 

Im Rahmen unseres Online-Seminars erläutern wir Ihnen in komprimierter Form, was nun zu tun ist:

  • Errichtung einer internen Meldestelle und Anforderungen an eine solche Meldestelle
  • Etablierung verschiedener Meldekanäle (einschließlich externer Ombudspersonen)
  • Erforderliche interne Kommunikation
  • "Richtiger" Umgang mit eingegangenen Hinweisen (Schlagwort: "Verfahrensordnung")
  • Erfahrungswerte/Best practices
  • Risiken bei Verstößen
  • Ihre Fragen an unsere Experten

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen gemeinsamen konstruktiven Austausch!

Dr. Stefan Meßmer
Rechtsanwalt
Partner
Christine Ostwald
Rechtsanwältin
Director

 

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Informationen

Datum & Uhrzeit

Dienstag, 20. Juni 2023
12:30 bis ca. 13:30 Uhr 

Ort

Online-Seminar

Kontakt

Dr. Stefan Meßmer
Partner
Rechtsanwalt
Büro Stuttgart
T: +49 711 933046-345
stefan.messmer@bakertilly.de

Christine Ostwald
Director
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Büro München
T: +49 89 55066-234
christine.ostwald@bakertilly.de

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Dienstag, 20. Juni 2023, 12:30 bis ca. 13:30 Uhr 

 

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