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Die Bundesnetzagentur stellt mit der Senkung der Eigenkapitalzinssätze ab der vierten Regulierungsperiode Strom- und Gasnetzbetreiber vor große Herausforderungen. Der Beschluss könnte den wichtigen Schub für die Energiewende in Richtung Klimaneutralität konterkarieren. Zur Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit sollten Netzbetreiber nun vor allem über eine integrierte Netzplanung und Basisjahroptimierung nachdenken und die Erschließung neuer Geschäftsfelder prüfen.
Jetzt ist es amtlich, die veröffentlichten EK-Zinssätze für die 4. Regulierungsperiode sind im Vergleich zur 3. Regulierungsperiode von 6,91 % auf 5,07 % deutlich gesunken. Die Gründe dafür? Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann führt dazu u.a. das geringe Zinsniveau an den Kapitalmärkten an, das sich durch den sinkenden Basiszins der vergangenen Jahre äußert. Die Rendite der Netzbetreiber werde von den Netznutzern bezahlt und diese dürften „nicht unnötig belastet werden“, so Homann. In einem gemeinsamen Pressestatement vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und dem Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) wird die Festlegung der Bundesnetzagentur hingegen als „völlig falsches Signal“ bewertet: die Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber könne gefährdet werden.
Wie in der vor kurzem veröffentlichten dena-Leitstudie „Klimaneutralität“ klar her-ausgestellt ist gleichzeitig jedoch Konsens, dass für ein erfolgreiches Gelingen der Energiewende die Netze deutlich aus- und umgebaut werden müssen. Die Investitionen in die Netzinfrastruktur, die für den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit notwendig sind, erscheinen unter diesen Umständen bedroht. Der singuläre Blick auf den Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen ist nicht zielführend, wenn für den Transport die Netze fehlen oder nicht verstärkt werden. Durch die herabgesetzten Eigenkapitalzinsen sinken die Anreize für Investitionen in Netzbetriebe in Deutschland. Bestandinvestitionen werden entwertet und in letzter Konsequenz würde sich dies auch auf die Versorgungssicherheit in Deutschland auswirken. Dass im Ausland teils wesentlich höhere Renditen für Investitionen in Strom- und Gasnetze erzielbar sind und Investitionsentscheidungen der Investoren zugunsten des Auslands ausfallen könnten, macht die Situation nicht einfacher.
Auswirkungen für die Netzbetreiber
Der durch die Bundesnetzagentur festgelegte EK-Zinssatz hat für die anstehende Regulierungsperiode eine Reduzierung der Renditen von Investitionen in Strom- und Gasnetze von ca. 30 % im Vergleich zur 3. Regulierungsperiode zur Folge. Zwar ist der tatsächlich festgelegte Zinssatz im Vergleich zu dem im Beschlussentwurf zur Konsultation vorgeschlagenen Zinssatz um etwa einen halben Prozentsatz erhöht worden, dennoch wird die Eigenkapitalverzinsung in der Energiewirtschaft für Netzbetreiber zunehmend unattraktiver. Investoren werden bei einem nicht wettbewerbsfähigen Eigenkapitalzinssatz zukünftig nicht bereit sein, in Netzbetreiber zu investieren. Es werden verstärkt Finanzierungen mit Fremdkapital getätigt und der Verschuldungsgrad steigt automatisch an, sodass es perspektivisch zu einer Verschlechterung des Ratings, höheren Kreditkosten und damit steigenden Ausfallrisiken kommt. Ein gut funktionierendes Working Capital Management ist an dieser Stelle unabdingbar.
Hinzu kommen Unsicherheiten über die Zukunft von Gasnetzen, da die Prognosen für die zukünftige Gasbedarfsentwicklung vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 teilweise weit voneinander abweichen. Doch sind auch die Gesellschafter und nicht zuletzt die Stadt bzw. Kommune betroffen, in deren Haushalt die Überschüsse des Netzbetreibers einfließen. Erwartungen zu Minderungen der zukünftigen Ertragskraft und des Cash Flow sollten frühzeitig kommuniziert werden.
Die wichtigsten Hebel für Netzbetreiber zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit: Integrierte Netzplanung, Basisjahroptimierung und Überprüfung neuer Geschäftsfelder
Um sich gegenüber den aus den geringeren EK-Zinssätzen erwachsenden Herausforderungen zu positionieren, ist eine langfristige Planung für Strom- und Gasnetzbetreiber elementar, um durchgehend Transparenz über die Ertragssituation zu er-zeugen und zu erhalten. Mittels eines umfangreichen und integrierten Netzcontrollings in Verbindung mit einer verlässlichen Investitionsplanung sollten notwendige Maßnahmen und Steuerungselemente eine noch gewichtigere Rolle einnehmen, um die strategische Planung an die aktuelle Entwicklung anzupassen.
Das Jahr 2021 ist Basisjahr für den Kostenantrag für Elektrizitätsverteilnetzbetreiber. Als Verzinsungsbasis dient das betriebsnotwendige Eigenkapital, das den regulatorisch zugestandenen Gewinn darstellt. Netzbetreiber können unter anderem versuchen, mehr operative Kosten (OPEX) genehmigt zu bekommen, um den Wegfall der Kapitalkosten (CAPEX) kompensieren zu können. Hier sollten die Gestaltungsmöglichkeiten möglichst schon im Vorfeld der Jahresabschlusserstellung genutzt werden, um ein optimales Ergebnis im Rahmen der Kostenprüfung erzielen zu können.
Die zukünftige Entwicklung eines Wasserstoffmarktes mit seinen Erzeugungs- und Verbrauchsschwerpunkten wird wesentliche Einflüsse auf die Gestaltung der Gasnetze haben. Der Ausbau neuer Geschäftsfelder ist daher nicht zuletzt eine weitere Möglichkeit die Ertragskraft zu erhalten und zu steigern. Mit einem Business Case für eine Wasserstoffstrategie für Versorgung und Transport sollte überprüft werden, ob hier Potenzial für ein neues flankierendes Geschäftsfeld liegt.
Hartmut Müller
Partner
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