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Der Deutsche Bundesrat hat am 20. Mai 2022 die Novellierung des Energiesicherungsgesetzes, das LNG-Beschleunigungsgesetz sowie das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ final gebilligt.
Novelle des Energiesicherungsgesetzes Sollte die Energieversorgung gefährdet oder gar gestört sein, hat die Bundesregierung nunmehr weitreichende Handlungsmöglichkeiten, die vor allem Verordnungsermächtigungen sowie die zur Einrichtung einer digitalen Plattform, die eine bessere Steuerung der Gasreduktion bei Unternehmen erlaubt, umfassen. Zusätzlich bietet das Gesetz Rechtsgrundlagen dazu, dass Unternehmen, die kritische Energieinfrastrukturen betreiben, bei Bedarf unter eine Treuhandverwaltung gestellt werden können, und zwar dann, wenn sie ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend nachkommen und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. Als letztes Mittel ist unter klar benannten und engen Bedingungen auch eine Enteignung möglich, wenn die Sicherung der Energieversorgung nicht anders gewährleistet werden kann. Besonders brisant für deutsche Energieversorger ist, die eine Regelung, welche die Preisanpassung entlang der gesamten Lieferkette für den Fall vorsieht, dass Gaslieferungen aus einem Drittstaat nach Deutschland ausbleiben oder drastisch gekürzt werden. Können Energieunternehmen die steigenden Preise nicht bezahlen bzw. ihre Verträge nicht erfüllen, drohen finanzielle Schieflagen bis hin zu Insolvenzen. Brechen aber die Energieunternehmen weg, so drohen ernste Störungen im gesamten Markt entlang der Lieferkette bis hin zum Letztverbraucher. Um das zu vermeiden, werden Preisanpassungsregeln ausnahmsweise, zeitlich befristet und unten engen Voraussetzungen zulässig.
LNG Beschleunigungsgesetz Durch das Gesetz werden die Verfahren zur Zulassung der Errichtung und des Betriebs von festen und schwimmenden Flüssiggasterminals (LNG-Terminals, Liquified Natural Gas), sogenannten FSRU (Floating Storage and Regasification Units) sowie des Baus der erforderlichen Anbindungsleitungen zum Gasnetz beschleunigt. Das LNG-Beschleunigungsgesetz ermöglicht es den Genehmigungsbehörden bei schwimmenden LNG-Anlagen und Leitungen vorübergehend, auf Basis des EU-Rechts unter bestimmten Voraussetzungen von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abzusehen. Wichtig ist: Die materiellen, d.h. inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen nach dem Immissionsschutzrecht, insbesondere nach den europäischen Vorgaben zur Seveso III-Richtlinie und auch zum Wasserrecht werden bei allen LNG-Anlagen und auch den Anbindungsleitungen nicht verändert. Sie gelangen weiterhin zur Anwendung, sodass eine umfassende materiell-rechtliche Prüfung durch die Behörden weiter gewährleistet werden soll. Bei festen LNG-Terminals, die noch nicht in diesem Winter in Betrieb gehen, wird weiterhin eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Abschaffung der EEG-Umlage Der Bundesrat hat des Weiteren den Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher final gebilligt. Mit dem beschlossenen Gesetz wird die EEG-Umlage bereits in diesem Jahr abgeschafft und ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr erhoben. Zielsetzung des Gesetzes ist es, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten zu erreichen. Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch tatsächlich zum 1. Juli 2022 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, verpflichtet das Gesetz die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli. Das muss dann für die Verbraucher jeweils transparent auch ersichtlich sein.
Karl-Heinz Linnenberg
Partner
Steuerberater
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