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Toni Wu, Steuerberater bei Baker Tilly, beschreibt in seinem Fachbeitrag für "Die ZertifikateBerater" die steuerlichen Besonderheiten bei der Einordnung von Anlagegeschäften mit Digitalwährungen.
Kryptowährungen sind ein Novum - auch in der Steuerwelt. Und während die Blockchain-Technologie fortlaufend über Updates weiterentwickelt wird, schafft es die steuerliche Rechtsprechung bislang nur sehr mühselig aus der Betaphase. Zum einen gibt es aktuell nur wenige einschlägige Urteile zu Kryptowährungen. Zum anderen sind die steuerliche Beurteilung technisches Verständnis und eine kontinuierliche Weiterbildung notwendig.
Zunehmende Rechtssicherheit wurde nun durch ein am 10. Mai 2022 veröffentlichtes Schreiben des Bundesfinanzministeriums geschaffen, das für die Finanzverwaltung bindend ist und eine einheitliche Besteuerung gewährleisten soll. Für Steuerpflichtige bildet dieses BMF-Schreiben spontan in nächster Zeit die Grundlage für eine erste Beurteilung zur Behandlung von Kryptowährungen und wird so maßgeblich für die (persönliche) Steuerplanung sein.
Weitere Informationen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Digitalwährungen in Privatvermögen, Betriebsvermögen oder gar bei Verlusten können Sie im Fachbeitrag von Toni Wu, Steuerberater bei Baker Tilly, nachlesen.
Erschienen ist der Fachbeitrag in der Juni-Ausgabe 2022 von Der Zertifikateberater. Der Zertifikateberater ist Deutschlands führende und meist ausgezeichnete Fachpublikation zur Anlageberatung mit Zertifikaten und strukturierten Anlageprodukten. Mehr als 40.000 Investmentprofessionals lesen fünf Mal jährlich das von Chefredakteur Ralf Andreß inhaltlich verantwortete Magazin. Mehr erfahren und kostenlos abonnieren unter www.zertifikateberater.de/lp/dzb/dzb.
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