Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
IT-Direktvergabe: EuGH stärkt Wettbewerbsprinzip
Lohnabrechnung ist reines Informationsdokument
Baker Tilly berät CFL bei Containerschifferwerb
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Finanzierung und Förderung: Neuausrichtung im Koalitionsvertrag
Strengere Regeln für Verlustverrechnung: BFH bestätigt enge Auslegung
US-Sonderzölle: Kurzfristig optimieren – mittelfristig vorbereiten
NIS-2 und kein Ende: Umsetzung in Deutschland verzögert sich weiter
Neue Anforderungen an die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Öffentliche Vergabe: Cyberversicherungen rechtssicher beschaffen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Was der Koalitionsvertrag für Stadtwerke, Energieversorger und kommunale Unternehmen bedeutet
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
Verstöße gegen die Grundrechtecharta der Europäischen Union (EU)? Der Verband „Die Familienunternehmer“ fordert auf Grundlage eines neuen Gutachtens die Abschaltung des Portals handelsregister.de bis der Datenzugriff datenschutzkonform umgesetzt ist. Gewerbetreibende sollten ihre eingetragenen Daten möglichst zeitnah überprüfen und können ggf. Löschungsansprüche geltend machen.
Bereits seitdem der Zugriff auf das Online-Handelsregister („handelsregister.de“), kostenlos und ohne Registrierung, am 1. August 2022 freigeschaltet wurde, steht das Portal besonders für die Fülle der dort abrufbaren Daten in der Kritik. Im Mittelpunkt der Vorwürfe: persönliche Details zu Firmengründern können frei abgerufen werden - teilweise inkl. Geburtsdatum, Privatadresse und Bankverbindungen. Hinzu kommen mitunter auch frei verfügbare Bilddateien und PDFs, die sensible Daten, wie Unterschriften, Pässe oder gar Heiratsurkunden enthalten.
Verband fordert Abschaltung des Portals
Die Problematik ist nun infolge eines Gutachtens im Auftrag des Verbands „Die Familienunternehmer“ wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt: Der Verband fordert auf Grundlage der Feststellungen des Gutachtens - nämlich Verstöße gegen die Grundrechtecharta der Europäischen Union (EU) - die Abschaltung des Portals, bis der Datenzugriff datenschutzkonform umgesetzt ist.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hatte bereits im Oktober angekündigt, dass er in Abstimmung mit den Ländern und der Bundesnotarkammer dazu eine schnelle Lösung anstrebe. So soll für die Zukunft sichergestellt werden, dass keine Dokumente mehr hochgeladen werden, die Privatadressen, Unterschriften oder Ausweiskopien enthalten. Ferner soll der derzeitig online verfügbare Datenbestand bereinigt werden. Bis wann und wie gründlich diese Bereinigungen vorgenommen werden, bleibt abzuwarten.
Gewerbetreibende sollten eingetragene Daten überprüfen und können ggf. Löschungsansprüche geltend machen
Solange die vom Bundesjustizminister angekündigten Maßnahmen nicht konkret in Angriff genommen wurden, empfehlen wir Gewerbetreibenden und Freiberuflern, die im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister eingetragen sind, die für Einzelpersonen oder Gesellschaften im Register eingetragenen Daten zu überprüfen. Sollten sich unter www.handelsregister.de abrufbare Daten finden, die potenziell über das notwendige Maß hinausgehen, könnten Löschungsansprüche gem. Art. 17 und 21 DSGVO in Betracht kommen.
Hintergrund des Wegfalls der Registrierungs- und Zahlungsschranke für das Handelsregister ist das Bestreben der EU, die Gründung von Gesellschaften und die Verfügbarkeit von Registerinformationen zu simplifizieren. Die Mitgliedsstaaten hatten daher auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) der EU mit Ablauf der Umsetzungsfrist am 1. August 2022 den Registerzugang zu vereinheitlichen und damit Zugangsbeschränkungen sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen wegfallen zu lassen.
Ein großes Dankeschön für die Mitwirkung am Artikel geht an Philip Koch, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Baker Tilly.
Philip Koch
Manager
Rechtsanwalt
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
Partner
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle News anzeigen