Beurteilen. Bewerten. Abschätzen.
Für Baker Tilly bedeutet Prüfung, Ermessensspielräume zu beurteilen, Geschäftsprozesse und die IT von Unternehmen zu bewerten, Chancen und Risiken bzw. das Compliance- und das Risikomanagement abzuschätzen und - nach abschließendem positiven Gesamturteil - die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu bestätigen.
Meist entstehen dabei auch wertvolle Hinweise, aus denen wir Empfehlungen für das Management und Aufsichtsgremien ableiten.
Manager Magazin: Baker Tilly gehört zu „Deutschlands besten Wirtschaftsprüfern“
Als zuverlässiger Gradmesser für die Reputation von WP-Gesellschaften in Deutschland hat Prof. Dr. Dietmar Fink im Auftrag des Manager Magazins auch in diesem Jahr wieder den Markt über die Zufriedenheit und Qualität der Wirtschaftsprüfer befragt. Baker Tilly ist dabei erstmals der Sprung in die Riege der „Champions“ gelungen.
Vor allem in den Kategorien „Abschlussprüfung“, „Sonstige Prüfungsleistungen“ und „Steuerberatung“ konnte Baker Tilly in den Rankings zulegen. Die beste Platzierung erzielt das internationale Beratungs- und Prüfungsunternehmen im Bereich Rechtsberatung: Hier konnte Baker Tilly in Ranking sogar die „Phalanx der Big-Four“ durchbrechen.
Unsere Services im Bereich Wirtschaftsprüfung - Audit
Objektive Urteile erhöhen die Verlässlichkeit von Informationen für alle Entscheidungsträger
Unabhängigkeit ist für uns von elementarer Bedeutung. Ob bei der Prüfung von Einzel-, Konzern- und Gruppenabschlüssen, bei gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen bzw. bei der Prüfung von Abschlüssen nach HGB, IFRS und US GAAP: Wir arbeiten mit einem schlanken und international einheitlichen Prüfungsansatz, der von Anfang an genau auf Ihr Unternehmen individuell abgestimmt ist. Das bedeutet auch, Projekte effizient und zentral zu steuern und eine international enge Kommunikation innerhalb des Baker Tilly Netzwerkes. So stellen wir die bestmögliche Qualität und einen effizienten Service sicher.
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Exakte Prüfung für klare Beurteilungen
Egal ob Prüfungen von Rentabilität, Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit: Wir präzisieren Ihren betriebswirtschaftlichen Prüfungsauftrag so exakt, dass über die betreffenden Informationen, Prozesse und Systeme eine klar formulierte Beurteilung möglich ist. Für Sie bedeutet das: Sicherheit durch belastbare Entscheidungsgrundlagen, sodass der Return-On-Investment der Prüfungskosten unmittelbar gegeben ist.
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Zeitgemäße interne wie externe Rechnungslegung verstehen wir als ein umfassendes Steuerungs- und Überwachungsinstrument, das untrennbar mit dem operativen Geschäft verbunden ist. Ihre IT-Systeme bilden dafür die Basis.
Baker Tilly testiert die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit Ihrer implementierten Systeme sowie der damit verbundenen Geschäftsprozesse. Zudem bieten wir Ihnen Prozesssicherheit innerhalb Ihrer spezifischen E-Business-Lösungen.
Softwareherstellern gibt unsere Softwareprüfung mit abschließender Softwarebescheinigung die Bestätigung, dass die entwickelte Anwendungssoftware die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Zudem gewähren Sie sich und Ihren Kunden durch eine Prüfung und Testierung Ihrer Dienstleistungen als Provider handels- und steuerrechtliche Sicherheit im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Verarbeitung.
Weitere Informationen zum Thema IT-Prüfung finden Sie im Bereich IT- & Controls-Assurance.

Martin
Uebelmann
Certified Information Systems Auditor (CISA), Certified Internal Auditor (CIA)
Partner
Schnelle und einfache Beurteilungen
Prüferische Durchsichten von Monats-, Quartals- und Halbjahresabschlüssen, Management Reportings oder anderen Finanzinformationen sind für Investoren von großer Bedeutung. Sie ermöglichen es, im Vergleich zu einer Abschlussprüfung, sich sehr viel schneller und einfacher ein Urteil zu bilden, ob die Finanzinformationen keine wesentlichen falschen Darstellungen enthalten. Mit unserer Erfahrung formulieren wir zuverlässig die richtigen Beurteilungen, ohne dabei die dafür jeweils notwendige Prüfungstiefe zu überschreiten und damit unsere Mandanten unnötig zu belasten.
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Gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen
Die Anlässe für Prüfungen, die über Finanzinformationen aus Jahresabschlüssen hinausgehen, sind vielfältig. Die Experten von Baker Tilly können die Ordnungsmäßigkeit der Informationen verlässlich und effizient bestätigen. Anlässe dafür können beispielsweise die folgenden Bereiche sein:
- Gründungs- und Sacheinlageprüfungen
- Aktienrechtliche Sonderprüfungen
- Verschmelzungsprüfungen
- Prüfungen nach § 44 KWG
- WpHG- und Depotprüfungen
- Prüfungen nach § 53 HGrG
- Prüfungen nach dem EEG und KWKG
- Prüfungen nach dem PBefG
- Prüfungen nach MaBV
- Prüfung von Risikomanagementsystemen
- Unterschlagungsprüfungen
Unternehmen der Finanzbranche werden fortlaufend mit sich stetig verändernden Rahmenbedingungen konfrontiert. Die Bewältigung dieser Anforderungen ist die Grundvoraussetzung, um sich zukunftsfähig zu positionieren. Wir stehen Ihnen als starker Partner bei diesen Herausforderungen zur Seite.
Unsere Prüfungsservices von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten, Versicherungen sowie sonstigen Unternehmen der Finanzbranche umfassen insbesondere:
- Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen
- Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
- Prüfungen nach § 36 WpHG
- Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG und § 35 Abs. 1 WpHG
- Interne Revision
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten unseres Industry Teams Financial Services >>

Ralph
Hüsemann
Wirtschaftsprüfer
Partner

Harald
Melchior-Becker
Wirtschaftsprüfer
Partner