Sachverhalte, die eine Störung des Geschäftsbetriebs und einen daraus resultierenden Gewinnausfallschaden zum Gegenstand haben, sind vielseitig. Aktuell schätzen Risikoexperten weltweit die Gefahr von Gewinnausfallschäden begründende Betriebsunterbrechungen (BU) und Cybervorfälle am höchsten ein. Im jährlichen Risikobarometer des Industrieversicherers Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) standen beide Risiken erstmals nahezu gleichauf auf Platz eins und zwei. Der Geschädigte hat seinen Schaden möglichst genau zu beziffern und zu beweisen, um seine Ansprüche in voller Höhe durchsetzen zu können. Anhand von Berufsgrundsätzen der Wirtschaftsprüfer zur Planungsplausibilisierung werden im Folgenden Hinweise für eine erfolgreiche Darlegung eines Gewinnausfallschadens abgeleitet.
Autoren: WP/RA/StB Jochen Reinke und RA Birte Körkemeyer.