Als Reaktion auf die Corona-Krise haben Bund und Länder für betroffene Unternehmen bislang bereits eine Vielzahl steuerrechtlicher Maßnahmen eingeleitet (wir berichteten …).
Konkret umfassen diese die folgenden Bereiche:
• Fristenverlängerungen
• Anpassung von Vorauszahlungen
• Stundung von bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern
• Vollstreckungsmaßnahmen
• Umsatzsteuerliche Erleichterungen
• Investmentsteuerliche Maßnahmen
• Kurzarbeitergeld
• Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
• Stundung und Fristverlängerung Lohnsteuer
• Auswirkungen auf Außenprüfungen
• Sonderregelungen der Bundesländer
Weitere Details dazu finden Sie im Folgendem:
Diese Übersicht werden wir wöchentlich aktualisieren.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Steuerrechtsexpertin Ines Paucksch jederzeit gerne zur Verfügung.