So wird die Bemessungsgrundlage bei der Forschungszulage auf bis zu vier Millionen Euro für die Jahre 2020 bis 2025 im Vergleich zu bisher verdoppelt. Daraus resultiert eine 25-prozentige Forschungszulage von bis zu einer Million Euro pro Jahr, d. h. ein Gesamt-Fördervolumen von bis zu sechs Millionen Euro für jedes forschende Unternehmen bis einschließlich dem Jahr 2025. Damit holt Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb an dieser Stelle („endlich“) auf.
Ein kleiner Wermutstropfen: Die Forschungszulage wird nur gewährt, soweit für das jeweilige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wird. Aktuell ist die dafür zuständige Bescheinigungsstelle jedoch noch gar nicht bekannt; dem Vernehmen nach soll dies im Spätsommer 2020 geschehen. Auch kann die Forschungszulage jeweils erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beantragt werden. Dies bedeutet, dass den forschenden Unternehmen zwar Liquidität zugeführt wird, allerdings nicht kurzfristig. Viele aktuell von Corona betroffene Unternehmen sind also vorübergehend weiter auf ihre Kapitalgeber bzw. andere Fördermaßnahmen angewiesen.