BVerfG: Beitragspflicht für IHK-Pflichtmitglieder ist rechtens
Die Belastung der Betriebe durch die nach dem Gewerbeertrag gestaffelte Beitragspflicht und die Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Industrie- und Handelskammer wiege dagegen nicht sehr schwer. Das Gericht betont aber auch den Minderheitenschutz und verpflichtet die Kammern dazu, abweichende Interessen oder grundlegende Interessenkonflikte nicht zu unterschlagen und erforderlichenfalls die unterschiedlichen Positionen in der Darstellung zu benennen, ausführlich auszuweisen oder auch ein echtes Minderheitenvotum zu ermöglichen.