Teil 2: Anforderungen an präventive Compliance-Maßnahmen
Nachdem wir im ersten Teil unserer Online-Seminar-Reihe über "Internal Investigation" (s.u.) gesprochen haben, freuen wir uns jetzt schon auf Teil 2: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ vorgelegt. Dessen Kern bildet der Entwurf für ein neues Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E), dass sich gleichwohl der Prävention als auch dem Umgang und der Untersuchung etwaiger Straftaten widmet.
Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen und sonstige Verbände im Falle von Straftaten drastischer sanktioniert werden können, als es bisher nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) der Fall ist. Gleichzeitig werden Anreize geschaffen, damit Unternehmen kriminelles Verhalten bereits von vornherein verhindern und etwaige Straftaten selbstständig aufklären.
Verstärkte Anreize für präventive Compliance Maßnahmen
Nachdem wir in unserem ersten Online-Seminar bereits die Anreize und Anforderungen an unternehmensinterne Untersuchungen behandelt haben, widmen wir uns in diesem Online-Seminar den sogenannten Aufsichtsmaßnahmen, als Dreh- und Angelpunkte des neuen Gesetzes. Der Gesetzgeber führt damit faktisch eine Pflicht zur Einführung und Aufrechterhaltung eines funktionierenden Compliance-Systems ein. Es wird damit gerechnet, dass ein neues Gesetz in dieser oder ähnlicher Form in nächster Zeit kommen wird.
Ein Compliance-System kann eine Unternehmenssanktion verhindern oder ggf. zu einer Sanktionsminderung führen.
Nutzen Sie jetzt schon die Gelegenheit, aus unserem Online-Seminar Tipps und Empfehlungen aus der Praxis für die Praxis mitzunehmen und melden sich am besten gleich an ››
Janine Winkler
Rechtsanwältin, Compliance Officer (univ.)
Baker Tilly
Informationen
Datum & Uhrzeit | 30. Januar 2020 |
Ort | Online |
Kontakt | Janine Winkler |
Anmeldung | Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. |
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Teil 1: Verstärkte Anreize für Internal Investigation aber auch neue Anforderungen für die Durchführung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ vorgelegt. Dessen Kern bildet der Entwurf für ein neues Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E), dass sich gleichwohl der Prävention als auch dem Umgang und der Untersuchung etwaiger Straftaten widmet.
Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen und sonstige Verbände im Falle von Straftaten drastischer sanktioniert werden können, als es bisher nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) der Fall ist. Gleichzeitig werden Anreize geschaffen, damit Unternehmen kriminelles Verhalten bereits von vornherein verhindern und etwaige Straftaten selbstständig aufklären.
Verstärkte Anreize für Internal Investigation aber auch neue Anforderungen für die Durchführung
Eine Sanktionierung kann trotz einschlägiger Straftaten unter bestimmten Umständen gemildert werden. Es werden präventive Vorkehrungen des Unternehmens zur Vermeidung und Aufdeckung von Straftaten sowie das Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, berücksichtigt.
Mit einer unternehmensinternen Untersuchung des Unternehmens bzw. durch beauftragte Dritte soll zusätzlich die Möglichkeit bestehen, Sanktion deutlich zu mindern.
Wir wollen in diesem Online-Seminar die aktuelle Best Practice und die Anforderungen aus diesem Referentenentwurf für die Durchführung von Internal Investigation gegenüberstellen. Es wird damit gerechnet, dass ein neues Gesetz in dieser oder ähnlicher Form in nächster Zeit kommen wird.
Alexander Wagner
Partner
Baker Tilly
Informationen
Datum & Uhrzeit | 12. Dezember 2019 |
Ort | Online |
Kontakt | Alexander Wagner |