Heutzutage nimmt die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung auch im betrieblichen Bereich an Bedeutung zu. Man denke zum Beispiel an CSR-Maßnahmen, aber auch an Sponsoringunterstützungen im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich.
Neben den damit verbundenen Werbezwecken ist auch der steuerliche Betriebsausgabenabzug für das Unternehmen von besonderem Interesse.
Für die gesponserte Einrichtung in öffentlicher oder freigemeinnütziger Trägerschaft kann dies, je nach Ausgestaltung, zu ertragsteuerpflichtigen oder ertragsteuerfreien Einnahmen führen. Aus diesem Grunde ist eine enge Abstimmung zwischen Sponsor und gesponserter Einrichtung von zentraler Bedeutung.
Aus (zivil-)rechtlicher Sicht wird der Sponsor im Rahmen der Vertragsverhandlungen im Regelfall versuchen, sich einerseits weitestmögliche Vermarktungsrechte zu sichern und andererseits durch Abschluss einer Exklusivitätsvereinbarung Konkurrenzunternehmen von einem Sponsoring bei derselben Einrichtung auszuschließen.
Die gesponserte Einrichtung muss demgegenüber sicherstellen, über die dem Sponsor gewährten Vermarktungsrechte selbst zu verfügen, gerade wenn auch Angestellte des Vereins (z. B. Sportler) an den Sponsoringaktionen beteiligt werden sollen. Insbesondere im Bereich des Sports sind verbandsrechtliche Einschränkungen zu beachten.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ursula Augsten Steuerberaterin Partner | Daniel Laws Rechtsanwalt Partner |
Informationen
Datum & Uhrzeit | Donnerstag, 7. Mai 2020 |
Ort | Online |
Organisation | Jessica Wohlfahrt |
Kontakt | Ursula Augsten Daniel Laws |
Anmeldung | Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. |
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