IFRS 9 für Industrieunternehmen

IFRS 9 Finanzinstrumente ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Implementation stellt sich für Industrieunternehmen die Frage, welche Auswirkung der neue Standard auf ihre Bilanz haben wird.

IFRS 9 Finanzinstrumente ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Implementation stellt sich für Industrieunternehmen die Frage, welche Auswirkung der neue Standard auf ihre Bilanz haben wird.

Klassifizierung und Bewertung

Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten wird durch IFRS 9 vollkommen neu geregelt. In Abhängigkeit vom Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, und von der Zusammensetzung der mit ihnen verbundenen Zahlungsströme werden die Vermögenswerte entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum Fair Value oder erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert.

Für Industrieunternehmen, deren in der Bilanz angesetzte Finanzinstrumente hauptsächlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen, wird der neue Standard wahrscheinlich keine wesentlichen Veränderungen bei der Klassifizierung und Bewertung mit sich bringen.

Sofern das Unternehmen die Forderungen nicht regelmäßig im Rahmen von Factoring oder Verbriefungstransaktionen veräußert, werden sie zum Zweck gehalten, bei Fälligkeit den Nominalbetrag zu vereinnahmen. Das Geschäftsmodell „Halten“ und die ausschließliche Generierung von Tilgungszahlungen führen dazu, dass Forderungen aus Lieferung und Leistungen weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten, d.h. bei kurzfristigen Forderungen zum Nominalwert bilanziert werden.

Industrieunternehmen, die langfristige, einfach strukturierte Anleihen zur Anlage von Liquiditätsreserven erwerben, haben diese Investitionen erfolgsneutral zum Fair Value zu bewerten, sofern von vornherein ins Kalkül gezogen wird, diese Investitionen jederzeit bei Liquiditätsbedarf zu veräußern (Geschäftsmodell „Halten oder Verkaufen“). Diese Kategorie ist der heutigen Kategorie „Available for sale“ sehr ähnlich. Sieht das Geschäftsmodell dagegen vor, die Anleihen ausschließlich zur Vereinnahmung der mit ihnen einhergehenden Zahlungsströme zu halten, sind sie wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren.

Legen Industrieunternehmen ihre überschüssige Liquidität ausnahmsweise in Aktien an, scheidet die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten aus. Es steht jedoch ein Wahlrecht zur Verfügung, die Aktien erfolgsneutral oder erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten.

Wertminderung

Ziel des IFRS 9 ist es, Wertminderungen frühzeitiger als unter IAS 39 zu erfassen. Das IASB ist deshalb vom bisher bekannten „Incurred loss model“ auf ein „Expected loss model“ übergegangen. Es handelt sich dabei um ein in die Zukunft schauendes Modell, das vorsieht, dass der erwartete Verlust über die nächsten zwölf Monate bereits am ersten Bilanzstichtag nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes erfasst wird und zwar unabhängig davon, ob objektive Indikatoren vorliegen, die auf eine Wertminderung hindeuten. Ist seitdem eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos zu verzeichnen, wird der erwartete Verlust über die gesamte Restlaufzeit erfasst. Dies gilt auch für sog. Safe haven-Investitionen wie Bundesanleihen.

Der Standard erlaubt, für die Schätzung und Erfassung von Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden, das ausschließlich, d. h. bereits bei der erstmaligen Einbuchung, auf den erwarteten Verlust über die gesamte Restlaufzeit abstellt.

IFRS 9 führt hierbei als ein Anwendungsbeispiel die Wertminderungsmatrix an. In diesem Zusammenhang ist der Forderungsbestand in angemessene Portfolien aufzuteilen, so dass die Forderungen innerhalb eines Portfolios ähnliche Kreditrisikocharakteristiken aufweisen (Regionen, Kunden usw.) und eine Matrix pro Portfolio besteht.

Bei Industrieunternehmen werden regelmäßig die unternehmenseigenen historischen Ausfalldaten die Grundlage für die Ermittlung des erwarteten Verlusts bilden. Die historischen Ausfalldaten sind durch Informationen zu aktuellen Gegebenheiten sowie durch Prognosen zukünftiger wirtschaftlicher Verhältnisse anzupassen (z. B. makroökonomische Daten wie Arbeitslosenquote, Rohstoffpreise usw.).

Hedge Accounting

Für Industrieunternehmen werden die durch IFRS 9 eingeführten Änderungen eine Vereinfachung darstellen. Grundsätzlich wird zunächst die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen enger an die Aktivitäten des internen Risikomanagements angelehnt. Dies geht einher mit der Ausweitung der zulässigen Grundgeschäfte. So gestattet es der neue Standard nun Industrieunternehmen, einzelne Risikokomponenten eines nicht-finanziellen Vermögenswertes abzusichern, sofern sie separat identifizierbar und zuverlässig bewertbar sind.

Auch wird die aus IAS 39 bekannte Effektivitätsbandbreit von 80 bis 125 % abgeschafft und durch einen ausschließlich prospektiven durchzuführenden Test ersetzt. Demnach ist eine Sicherungsbeziehung bereits effektiv, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument z. B. durch annähernd identische Bedingungen des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts nachgewiesen werden kann und das Kreditrisiko des Grundgeschäfts bzw. Sicherungsinstruments nicht die Wertänderungen aus der Sicherungsbeziehung dominiert, z. B. wenn die Gegenpartei für das Sicherungsinstrument ein gutes Kreditrating besitzt.

Die Möglichkeit der qualitativen Beurteilung sowie der größere Spielraum in der Anwendung von Hedge Accounting sollten schlagende Argumente für Industrieunternehmen darstellen, die Einführung des neuen Standards schnell voranzutreiben.

Ausblick

Auch wenn das neue Wertminderungsmodell den größten Änderungsbedarf nach sich zu ziehen scheint, wird eine detaillierte Analyse in allen drei Bereichen unerlässlich sein. Die zeitliche Komponente ist dabei nicht zu unterschätzen. In diesem Zusammenhang wird es sich lohnen, die Detailbetrachtungen mit Kosten-Nutzen-Beurteilungen zu verbinden, um so ein Gleichgewicht zwischen Standardkonformität, Ressourceneinsatz und Ergebniseffekt herzustellen.

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 Frank Schröder

Frank Schröder
Director Marketing & Communications

Büro Düsseldorf
+49 211 6901-1200

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