Im Fall eines harten Brexits wäre das Vereinigte Königreich ab 1. Januar steuerlich als Drittland zu behandeln, mit erheblichen Konsequenzen für Unternehmen und Privatpersonen, die grenzüberschreitend zwischen der EU und UK aktiv sind.
Wir haben die Konsequenzen und mögliche Abwehrhandlungen bereits in mehreren Beiträgen dargestellt - allen voran in meinen Beitrag "Harter Brexit hätte weitreichende Folgen für alle Steuerpflichtigen: Das ist nun zu tun" oder unseren Brexit Alerts.
Wir empfehlen eine möglicherweise letztmalig mögliche Prüfung dahin gehend, ob noch Maßnahmen getroffen werden können oder müssen.