Die aktualisierte Fassung des Attachments erweitert neben einigen anderen Anpassungen die Liste der zulässigen dokumentarischen Nachweise um die elektronische Identifikation (eID). Des Weiteren wurde Punkt 5 der Anlage zum QI-Agreement um den Unterpunkt (ix) ergänzt. Danach gehört die Online-Legitimation mit dem elektronischen Personalausweis nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen zu den zulässigen Verfahren zur Dokumentation eines Kontoinha-bers. Allerdings muss der QI dem QI-Prüfer die im Rahmen des Online-Identifizierung bereitgestellten Identifizierungsdaten zur Verfügung stellen können.
Wir haben eine nichtamtliche deutsche Übersetzung des aktualisierten Attachments erstellt, die wir Ihnen gerne in elektronischer Form zur Verfügung stellen.
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