Diese Steuererleichterungen betreffen:
- Zinslose Stundung (um vorerst drei Monate)
- Herabsetzung von Steuervorauszahlungen/des Steuermessbetrags für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
Externer Link zum Formular: https://www.finanzamt.bayern.de/LfSt/