Die Hauptzollämter können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, dass die Aufzeichnungen in elektronischer Form geführt werden. Die Vorgaben dafür hat die Generalzolldirektion nun in einem Informationsschreiben und weiteren Hintergrundunterlagen dargestellt. Dies kann ggf. eine Anpassung im IT-System erforderlich machen.
Daneben fordert die Generalzolldirektion, dass die betriebsinternen strom- und energiesteuerlichen Prozesse ausführlich dokumentiert werden und diese Verfahrensdokumentationen dem zuständigen Hauptzollamt bis spätestens zum 30. März 2019 zur Verfügung gestellt werden. Die Verfahrensdokumentation betrifft zum einen die Darstellung der Ablauforganisation bei den verschiedenen Steueranmeldungen und Entlastungsanträgen. Zum andern sind die rechtlichen Grundlagen, das interne Kontrollsystem sowie die angewendeten Maßnahmen zu Datensicherheit, Protokollierung von Änderungen und Aufbewahrung steuerrelevanter Daten darzustellen.
Hier können Sie unsere komplette Broschüre als PDF herunterladen »