Worum geht es?
- Einheitliches europäisches Berichtsformat für Jahres- und Konzernabschlüsse nach Vorgabe der EU
- Veröffentlichung von Jahres- und Konzernabschlüssen:
- durch alle kapitalmarktorientierten Emittenten in der EU,
- in elektronisch lesbaren einheitlichen Berichtsformaten (XHTML (= Extensible Hypertext Markup Language) oder iXBRL)
- Zusätzlich Verwendung der IFRS Taxonomie für IFRS-Konzernabschlüsse
Wer ist betroffen?
- Kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU
- Unternehmen, die Wertpapiere auf regulierten Märkten innerhalb der EU emittieren
Was ist zu tun?
- Veröffentlichung in elektronischem Format ESEF
- Umsetzung der Standardtaxonomie (einheitliche Zuordnung der Bestandteile des Jahresabschlusses)
- Zuordnung / Mapping aller Elemente des Abschlusses sowie Tagging der zugehörigen XBRL/XHTML-Elemente
Die Regelungen im Einzelnen
1. Etikettierung (Tagging)
Die EU-Verordnung sieht für IFRS-Konzernabschlüsse ab Geschäftsjahr 2020 vor, dass folgende Finanzinformationen im XHTML-Berichtsformat zu etikettieren („tagging“) sind, damit sie maschinell auslesbar und somit leichter zugänglich sind:
- die primären Abschlussbestandteile (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung) und
- 10 Basisinformationen im Anhang (z. B. Rechtsform, Sitz und Unternehmensname).
Basis bildet hierfür das iXBRL (Inline Extensible Business Reporting Language) Format, wodurch die Etikettierung und damit auch die maschinelle Lesbarkeit ermöglicht wird.
Für die Geschäftsjahre ab dem 01.01.2022 werden die Etikettierungspflichten für IFRS-Konzernabschlüsse erheblich erweitert:
- Die Anzahl der im Anhang zu etikettierenden Informationen steigt um 234 auf insgesamt 244. Hierbei handelt es sich in der Regel um die entsprechenden Textblöcke z. B. zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
- Die detaillierten Angaben ergeben sich aus Tabelle 2 des Anhangs II zur EU-Verordnung.
Grundlage der Etikettierung bildet der Anhang VI („Schema der Basistaxonomie zur Auszeichnung konsolidierter Abschlüsse nach IFRS“) der entsprechenden EU-Verordnung, der eine Übersicht von Etiketten („ESEF-Basistaxonomie“) beinhaltet. Diese Etikettenliste orientiert sich an der von der IFRS Foundation publizierten IFRS-Taxonomie, die auf dem Stand der aktuell von der EU freigegebenen Standards beruht. Künftige Änderungen von IFRS-Standards führen somit zu einer Anpassung der ESEF-Basistaxonomie.
Die Etikettierung umfasst neben der Markierung der Elemente auch Definitionen sowie Beziehungen zwischen den Elementen; dabei sind quantitative Zusammenhänge sowie die Hierarchien und Gruppierung der zu berichtenden Elemente zu- und untereinander darzustellen.
2. Unternehmensindividuelle Erweiterungen
Grundsätzlich müssen Ersteller beim Tagging auf die Elemente der ESEF–Taxonomie zurückgreifen; allerdings ist die Bezeichnung nicht bindend, da sie primär zur Identifikation geeigneter XRBRL – Etiketten dient. Enthält die ESEF–Taxonomie kein geeignetes Element, so darf der Bilanzierer die ESEF-Basistaxonomie unternehmensindividuell erweitern (Schaffung von „Extension“) um seine Abschlussinformation zu markieren. Der Ausgangspunkt ist jedoch, dass das Erweiterungselement
- inhaltlich nicht der Bedeutung eines Elements der ESEF-Basistaxonomie entspricht und
- die neu geschaffene Erweiterung der Elemente der ESEF-Basistaxonomie hierarchisch zugeordnet wird („anchoring“), um die Beziehungen zu den bestehenden Elementen entsprechend zu verankern, entweder als Teilmenge eines Elements oder als Zusammenfassung mehrerer Elemente der Taxonomie.
Eine Teilmenge als neue Unterposition könnte zum Beispiel sein, dass ein Unternehmen unter dem Posten Kapitalerhöhung (Oberposition) die beiden Posten Bar-Kapitalerhöhung und Kapitalerhöhung aus Sacheinlagen führt.
Mögliche Projektschritte zur ESEF-Einführung
Die Umstellung bzw. Überprüfung der bisherigen Struktur der im Geschäftsbericht enthaltenen Finanzinformationen auf die ESEF-Taxonomie kann beispielhaft anhand folgender Projektschritte erfolgen:
2019 | 2020 | 2021 |
Auswirkungsanalyse Probe Mapping und Simulation | System und Prozessanpassungen | Aufbereitung und Erstellung |
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Zusammenfassung und Ausblick
- Mit der ESEF Verordnung wird die Art der Berichterstattung auf EU-Ebene angeglichen.
- Grundsätzlich handelt es sich um technische Neuerungen, aber die Herausforderung für Unternehmen ist eine ordnungsgemäße Zuordnung der bestehenden Konten mit den entsprechenden Taxonomie-Elementen.
- Einführung in zwei Stufen für Konzernabschlüsse (2020 Veröffentlichung im XHTML Format, 2022 Ausweitung der Etikettierung).
- Für Jahresabschlüsse erfolgt die Veröffentlichung im XHTML-Format
- Die EU-Kommission plant zurzeit noch eine Überprüfung der korrekten Umsetzung der ESEF-Formate in den künftigen Geschäftsberichten durch den Abschlussprüfer. Dies ist allerdings noch nicht verpflichtend vorgeschrieben.