Die Prüfungsschwerpunkte wurden auf europäischer Ebene in Kooperation von nationalen Enforcern mit der European Securities and Markets Authority (ESMA) erarbeitet (Nr. 1 bis 3) und für Deutschland durch die DPR um zwei weitere nationale Prüfungsschwerpunkte ergänzt (Nr. 4 und 5):
- Aufstellung und Darstellung von Konzernabschlüssen und dazugehörige Anhangangaben (IFRS 10, IFRS 12)
- Rechnungslegung von Unternehmen mit „joint arrangements“ (gemeinsame Vereinbarungen) und dazugehörige Anhangangaben (IFRS 11, IFRS 12)
- Ansatz und Bewertung von latenten Steueransprüchen (IAS 12)
- Abbildung von Rechtsstreitigkeiten und damit verbundenen Prozessrisiken (IAS 37, DRS 20)
- Konsistente und transparente Berichterstattung über die bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren im Konzernlagebericht (§ 315 HGB, DRS 20, DRS 17)
Den Wortlaut der Pressemitteilung der DPR einschließlich detaillierter Angaben zu den Prüfungsschwerpunkten Nr. 4 und 5 finden Sie hier...
Die ESMA hat darüber hinaus Details zu den Prüfungsschwerpunkten Nr. 1 bis 3 veröffentlicht. Diese finden Sie hier...