Unternehmen der Finanzbranche sind fortlaufend mit sich stark verändernden Rahmenbedingungen konfrontiert. Die Bewältigung dieser Anforderungen ist die Voraussetzung, sich zukunftsfähig zu positionieren. Wir möchten Ihnen als starker Partner bei diesen Herausforderungen zur Seite stehen. Um Ihren qualitativen Ansprüchen gerecht zu werden, verfügen wir für sämtliche Belange über Financial Services-Spezialisten, die sich einem interdisziplinären Ansatz verpflichtet haben. Somit können wir Ihre Fragestellungen aus allen Blickwinkeln betrachten und liefern Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.

 

Die Anforderungen an Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungen sowie sonstige Unternehmen der Finanzbranche bei der Umsetzung bilanzieller und regulatorischer Anforderungen (z.B. MiFiD II, AnaCredit) erfordert Spezialisten, die nachhaltig mit den damit verbundenen Fragestellungen befasst sind.

Über die klassischen Dienstleistungen einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft hinaus hat sich unser Financial Services Team auf zahlreichen Projekten weitreichende und umfassende Expertise angeeignet. Im Rahmen komplexer Beratungsprojekte im Zusammenhang mit der Bewältigung der Finanzmarktkrise haben wir Lösungen für einzigartige und besonders herausfordernde Problemstellungen gefunden. Davon profitieren Sie.

Zu unseren Mandanten zählen national und international tätige (Groß- und Investment-)Banken, Wertpapierhandelsbanken, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentgesellschaften, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungen sowie weitere Unternehmen der Finanzbranche.

Wir begleiten Sie sowohl bei klassischen Dienstleistungen als auch bei zukünftigen Herausforderungen: beginnend bei der Erstellung von Abwicklungsplänen über die Umsetzung von CRD IV und CRR bis hin zu Bankentestamenten.

 

Unsere Financial Services

    Prüfung

    Unsere Leistungen im Bereich der Prüfung umfassen insbesondere:

    • Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen
    • Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
    • Prüfungen nach § 36 WpHG
    • Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG und § 35 Abs. 1 WpHG
    • Interne Revision

    Unter der obersten Prämisse Qualität und Mandantenzufriedenheit zeichnet sich unser Prüfungsansatz durch eine hohe Präsenz der verantwortlichen Partner und Manager vor Ort aus, so dass Ihnen jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Ein wesentlicher Grundsatz ist es, unseren Mandanten personelle Kontinuität und feste Ansprechpartner über die gesamte Projektdauer hinweg zu gewährleisten.

    Entscheidungen werden bei uns von den verantwortlichen Wirtschaftsprüfern getroffen. Wir verzichten bewusst auf Stabsabteilungen mit Entscheidungsbefugnis, die das Risiko zeitlicher Verzögerungen in sich tragen. Daher ist es uns möglich, Fachfragen direkt und ohne unnötige Wartezeiten zu beantworten.

    Eine optimale Betreuung setzt das genaue Verständnis Ihrer Erwartungen und Anforderungen voraus. Unser Team für Sie besteht aus Mitarbeitern, die über eine hohe Fachexpertise und langjährige Erfahrung in der Prüfung und Beratung von Kreditinstituten und Unternehmen der Finanzbranche verfügen.

    Ihr Vorteil:

    • Effiziente Durchführung der Prüfung und reduzierte Belastung Ihrer Mitarbeiter

    Rechnungslegung

    Unsere Leistungen im Bereich der Rechnungslegung umfassen insbesondere:

    • Jahresabschlusserstellung
    • Unterstützung bei komplexen Sachverhalten im Rahmen der Erstellung von Jahresabschlüssen
    • Qualitätssicherung im Rahmen eines Get-Readiness-Review

    Im Zusammenhang mit der Auslagerung des Rechnungswesens übernehmen wir die ordnungsgemäße Durchführung der Finanzbuchhaltung als Grundlage für die Erstellung der Monats-, Quartals-, Halbjahres- und Jahresabschlüsse. Dies umfasst neben der buchhalterischen Erfassung sämtlicher Geschäftsvorgänge auch die Möglichkeit der Übernahme der Lohnbuchhaltung und bei Bedarf die Erstellung von Reporting Packages an Konzernunternehmen.

    Sollten Sie keine vollständige Auslagerung Ihres Rechnungswesens anstreben, steht Ihnen unser Expertenteam auch gern für einzelne rechnungslegungsrelevante Fachfragen zur Verfügung.

    Audit Readiness Review

    Mit unserem Audit Readiness Review unterstützen wir Sie bei der gezielten und effizienten Vorbereitung auf anstehende Prüfungen. Wir untersuchen die Anforderungen, die sich aus der jeweiligen Prüfung ergeben und stellen somit den reibungslosen Ablauf sicher. Da insbesondere Sonderprüfungen (z. B. § 44 KWG) zeitlich eng ausgelegt sind, stehen wir selbstverständlich auch sehr kurzfristig zur Verfügung.

    Unsere Expertise erstreckt sich hierbei auf sämtliche Themengebiete, z. B. Asset Quality Review, Stresstests, Aufsichtliche Vorgaben, Risikomanagement und Geschäftsorganisation, Gesamtbanksteuerung, Geldwäscheprävention, Kreditgeschäft, Handelsgeschäft etc.

    Ihre Vorteile:

    • Strukturierte Prüfungsplanung und Transparenz in der bevorstehenden Prüfung
    • Bei erstmaligen Prüfungen oder regelmäßig wiederkehrenden entlasten wir Ihre Kapazitäten und ermöglichen eine beschleunigte Durchführung
    • Bei Nachschauprüfungen, d. h. als Reaktion auf festgestellte Mängel, erstellen wir einen auf Ihr Haus zugeschnitten Maßnahmenkatalog und überwachen die entsprechende Umsetzung

    Ihre Ansprechpartner Prüfung und Rechnungslegung

     Ralph  Hüsemann

    Ralph Hüsemann
    Partner
    Wirtschaftsprüfer

    Dr. Stefan W.  Fischer

    Dr. Stefan W. Fischer
    Partner
    Wirtschaftsprüfer / FCCA / ACA

    Aus dem ständigen Wandel von Strukturen und Produkten im Finanzbereich erwächst gleichzeitig eine Vielfalt immer neuer aufsichtsrechtlicher Anforderungen. In den kommenden Jahren werden Unternehmen der Finanzbranche sich regelmäßig mit der Umsetzung von neuen Regulierungsvorschriften auseinandersetzen müssen. Eine effiziente Umsetzung der Neuregelungen und deren effektive Nutzung auch zur Optimierung der Unternehmensorganisation und Risikosteuerung sind deshalb heute wichtiger denn je.

    Unsere Leistungen

    Wir analysieren mit Ihnen zusammen, wie Sie sich bestmöglich auf die kommenden Änderungen vorbereiten und angemessene Strukturen und Prozesse einführen. Auch für umfangreiche Umsetzungsprojekte sind wir die richtigen Ansprechpartner.

    Unser Team bereitet für Sie die unterschiedlichen Vorschriften individuell auf, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen auf dem neuesten Stand der sich schnell ändernden Gesetzeslage bleibt und den aktuellen Anforderungen auf den Gebieten Aufsichtsrecht, Meldewesen und Compliance genügt.

    Von der Beratung beim Erlaubnisantrag bis hin zur Vor- und Nachbereitung von Sonderprüfungen in Ihrem Hause – gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Projekten zu folgenden und anderen Themen zur Seite:

    • AIFM
    • CRD IV/CRR
    • EMIR
    • FinAV
    • GroMiKV
    • LiqV
    • MiFiD II & MiFIR
    • SolvV
    • Solvency II
    • Meldungen nach KWG

    Ihre Ansprechpartner Aufsichtliche Anforderungen

     Ralph  Hüsemann

    Ralph Hüsemann
    Partner
    Wirtschaftsprüfer

    Dr. Stefan W.  Fischer

    Dr. Stefan W. Fischer
    Partner
    Wirtschaftsprüfer / FCCA / ACA

    Bankgeschäft ist Risikogeschäft

    Die Anforderungen an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungen sind sehr komplex und  entwickeln sich quantitativ und qualitativ stetig weiter. Ziel ist es, das Institut unter Risiko-, Kapital- und Renditegesichtspunkten zu betrachten und zu steuern und auf dieser Grundlage erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.

    Die zu ergreifenden Maßnahmen erstrecken sich insbesondere auf:

    • Prozesse und Kontrollen
    • Modelle und Methoden über alle Risikokategorien (Marktpreis-, Adressenausfall- und Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken)
    • die eingesetzten IT-Systeme
    • und das Berichtswesen

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen von CRD IV / CRR, EMIR und Solvency II.

    Unser Ansatz

    Mit unserem Competence Center Financial Services bieten wir Ihnen das erforderliche Expertenwissen. Durch hohe Einbindung von erfahrenen Partnern und Managern analysieren wir auf Basis eines strukturierten und definierten Ansatzes die wesentlichen Fragestellungen für angemessene und wirksame Risikomanagementstrukturen zur Optimierung Ihres Chancen/Risiko-Profils.

    Ihre Ansprechpartner Risikomanagement

     Ralph  Hüsemann

    Ralph Hüsemann
    Partner
    Wirtschaftsprüfer

    Dr. Stefan W.  Fischer

    Dr. Stefan W. Fischer
    Partner
    Wirtschaftsprüfer / FCCA / ACA

    Prüfung und Beratung von Investmentvermögen und Kapitalverwaltungsgesellschaften

    Die Entwicklung, Konzeption, laufende Beratung und Prüfung von Investmentvermögen sowie die Betreuung von Kapitalverwaltungsgesellschaften ist ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt von Baker Tilly. In diesem Bereich haben wir durch langjährige Erfahrungen ein besonderes Fachwissen aufgebaut und einen hohen Marktanteil erreicht.

    Der Geschäftsbereich Fund Solutions beschäftigt sich ausschließlich mit der Prüfung und Beratung von Investmentdienstleistern sowie der Bewertung von Fonds und Objektgesellschaften nach dem KAGB. Zu unseren Mandanten zählen zahlreiche renommierte Kapitalverwaltungsgesellschaften. Wir betreuen unzählige Investmentvermögen verschiedenster Assetklassen (Immobilien, Private Equity, Schifffahrt, Erneuerbare Energien).

    Unser Kompetenzteam hat Zugang zu allen wichtigen Informationen und kennt die erforderlichen Prozesse nach dem KAGB. Durch unsere Tätigkeiten in mehreren Branchenverbänden und unseren engen Mandantenkontakt zu zahlreichen Kapitalverwaltungsgesellschaften sind wir stets auf dem aktuellsten Wissensstand und kennen die Sichtweise der BaFin zu wichtigen aktuellen aufsichtsrechtlichen Fragen und Neuerungen im Vertriebsgenehmigungsverfahren. Auf aktuelle Entwicklungen können wir in kürzester Zeit erfolgreich reagieren. Besonders wichtig ist für uns die Einhaltung höchster Qualitätsansprüche, die Schaffung von Mehrwerten für unsere Mandanten durch hohe Expertise und Branchen-Kompetenz, die Einhaltung Ihrer Zeitvorgaben und ein partnerschaftliches Verhältnis zu unseren Mandanten. 

    Wir bieten Ihnen umfassende Beratung in folgenden Bereichen:

    Fondskonzeption

    Auf dem Weg von der Idee bis zum vertriebs-fertigen Produkt müssen Initiatoren zahlreiche rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Wir begleiten Sie auf diesem schwierigen Weg mit einem interdisziplinären Team mit unseren Fachleuten aus der Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung.

    Wir stehen Ihnen bei der Konzeption von geschlossenen Fonds aller Art, wie z. B. Immobilienfonds, Private-Equity-Fonds, Fonds aus dem Bereich erneuerbare Energien, Schiffsfonds  und anderen speziellen Fonds zur Seite, egal ob offener oder geschlossener Fonds, Publikums-AIF oder Spezial-AIF.

    Im Zusammenhang mit der Fondskonzeption bieten wir Ihnen insbesondere die folgenden Leistungen an:

    • Wirtschaftliche Beratung bei der Konzeption geschlossener Fonds: Erstellung / Prüfung der Fondskalkulation inklusive Investitions- und Finanzierungsplan, Kapitalrückflussrechnung und Sensitivitätsanalysen unter Berücksichtigung der Anforderungen von KAGB, KARBV und Steuerrecht, auf der Grundlage Ihrer spezifischen Vorgaben.
    • Steuerliche Beratung bei der Konzeption von Fonds bis hin zur Entwicklung eines kompletten Steuerkonzepts und Erstellung von steuerlichen Gutachten. Auf Wunsch prüfen wir, ob das von Ihnen erstellte steuerliche Konzept mit den Steuergesetzen sowie der veröffentlichten Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung im Einklang steht. Bei internationalen Fondskonstruktionen bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren Partnern aus dem internationalen Baker Tilly Netzwerk steuerliche Beratung und Optimierung für alle betroffenen Länder aus einer Hand an. 
    • Beratung bei der Erstellung der Verträge inkl. Anlagebedingungen durch unsere Rechtsanwälte 
    • Begleitung des Vertriebsgenehmigungsverfahrens bei der BaFin
    • Erarbeitung von Formulierungsvorschlägen und -hilfen zu den Pflichtangaben im Verkaufsprospekt und in den wesentlichen Anlegerinformationen. Auf Wunsch Erstellung eines den gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben entsprechenden Prospekttextes.
    • Prüfung von Verkaufsprospekten nach KAGB, VermAnlG und VermVerkProspV und Erstellung von Prospektgutachten
    • Erstellung / Prüfung der Informationen nach § 307 KAGB für Spezial-AIF
    • Plausibilitätsprüfungen von Fondsprodukten. Dies beinhaltet eine Prüfung mit banküblichem kritischen Sachverstand nach den Anforderungen des BGH und umfasst sämtliche von Vertriebspartnern üblicherweise geforderten Prüfungshandlungen. 
    • Prüfung von Werbeunterlagen (z.B. Produktinformationen, Broschüren, Präsentationen, Werbefilme, etc.) auf WpHG-Konformität (§ 63 Abs. 6 WpHG, § 302 KAGB). 
    • Prüfung der „MiFID II“-Konformität (insbesondere Zielmarktbestimmung, Berechnung und Darstellung der Angaben zur Kostentransparenz).

    Laufende Betreuung von Investmentvermögen

    Für bestehende Investmentvermögen bieten wir ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, das unter anderem folgende Leistungen enthält:

    • Prüfung des Jahresabschlusses oder alternativ Erstellung der Buchhaltung und des Jahresabschlusses 
    • Prüfung von Vermögensaufstellungen
    • Laufende steuerliche Beratung
    • Erstellung der Steuererklärungen, einschließlich der steuerlichen Ergebnisverteilung sowie Prüfung der Steuerbescheide. Für im Ausland investierte Fonds bieten wir über unsere Partner aus dem internationalen Baker Tilly Netzwerk auch Steuerdeklaration und Steuerberatung im Ausland an.
    • Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen
    • Sonderaufträge, wie z.B. die beratende Begleitung von Umstrukturierungen oder Sanierungen oder Beratung bei der Liquidation

    Prüfung und Beratung von Kapitalverwaltungsgesellschaften

    Für Kapitalverwaltungsgesellschaften bieten wir neben den vorstehend dargestellten Leistungen im Zusammenhang mit der Fondskonzeption und der laufenden Betreuung von Investmentvermögen u.a. folgende Leistungen an:

    • Begleitung der Lizensierung / Registrierung von KVGen bzw. Erlaubniserweiterungen: Unsere Experten haben seit Inkrafttreten des KAGB bereits zahlreiche Genehmigungsverfahren erfolgreich begleitet und setzen ihre Expertise umfassend ein, um unsere Mandanten für ihr eigentliches Business zu entlasten.
    • Prüfung des Jahresabschlusses oder alternativ Erstellung der Buchhaltung und des Jahresabschlusses
    • Steuerliche Beratung, Steuerdeklaration
    • Interne Revision: Wir fungieren mit jahrelanger Prüfungs- und Beratungserfahrung im Investmentsektor auch als Interner Revisior. Das Ergebnis ist ein markt- und unternehmensnahes Feedback, das eine effiziente Unternehmenssteuerung ermöglicht, wobei natürlich allen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprochen wird.
    • Compliance: Auch hier hilft uns unsere jahrzehntelange Erfahrung aus der Welt der Banken und Finanzdienstleister kombiniert mit unserer Expertise aus der vertraglich höchst komplexen Welt der geschlossenen Produkte. Dadurch können wir häufig schon heute abschätzen, wohin sich die Welt der Compliance im Bereich der regulierten Kapitalverwaltungsgesellschaften besteht.
    • KAIT: Durch unsere hohe IT-Kompentenz aus diversen Umsetzung-, Beratungs, und Prüfungsaufträgen kennen wir die praktischen Probleme aus der Welt der Fondsrechnungslegung wie auch der Steuerung der Risiken in einer Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Umsetzung in der formstrengen Welt der Anforderungen an die IT von Kapitalverwaltungsgesellschaften haben wir mit unseren IT-Spezialisten schon vielfach erprobt. 
    • Aufsichtsrechtliches Reporting
    • Externe Bewertungen von operativ tätigen Unternehmen und Objektgesellschaften nach dem KAGB: Die BT Advisory & Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist bei der BaFin als externer Bewerter gemeldet und führt insbesondere auch Ankaufs- und Folgebewertungen von Gesellschaftsbeteiligungen für offene und geschlossene AIF durch.
    • Prüfung von Performance-Berichten / Leistungsbilanzen 

    Ihre Ansprechpartner Investmentvermögen und Kapitalverwaltungsgesellschaften

    Dr. Christian  Reibis

    Dr. Christian Reibis
    Partner
    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

     Britta  Martens

    Britta Martens
    Partner
    German CPA, Certified Tax Advisor

    Die digitalen Neu- und Weiterentwicklungen im Geschäftsbereich der Finanzdienstleistungen – „FinTech“ – boomen und bringen nachhaltige Veränderungen in der Branche mit sich – beispielsweise in den Bereichen Mobile-Payment, Crowdlending oder E-Commerce. Vor allem zahlreiche Start-ups und junge Unternehmen sind in den letzten Jahren in den Markt gedrängt und machen etablierten Wettbewerbern wie beispielsweise Banken Konkurrenz.

    FinTech-Anbieter sehen sich dabei nicht nur mit den technischen Herausforderungen ihres Produkts, sondern auch mit einer Vielzahl von Auflagen und gesetzlichen Regularien konfrontiert. Diese reichen von zivil- und gesellschaftsrechtlichen über aufsichtsrechtliche bis hin zu steuerrechtlichen Fragen.

    Umso wichtiger ist es für die betreffenden Unternehmen, auf einen erfahrenen Partner zu vertrauen, der Sie bei diesen Themen berät und unterstützt – so können sich die Start-ups voll und ganz auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren – nämlich der Entwicklung innovativer Lösungen.

    Baker Tilly ist aufgrund seiner umfassenden Expertise in den relevanten Rechtsgebieten und umfangreicher praktischer Erfahrung in der Begleitung von Start-ups, etwa bei Erlaubnisverfahren für FinTechs oder der Lösung von Besteuerungsfragen ein verlässlicher, lösungsorientierter Partner.

    Unsere umfassende Marktkenntnis und unsere Kontakte zu passenden Investoren helfen Start-ups zudem, das eigene Geschäftsmodell schnell zu entwickeln, zu finanzieren und zum Erfolg zu führen.

    Unsere Leistungen im Überblick:

    • Rechtliche Beratung bei der Gründung, bei Finanzierungsrunden, Mitarbeiterbeteiligung
      - Beratung Venture Capital / Start-Ups
    • Erlaubnisverfahren bei der BaFin
    • Steuerberatung für die Gesellschaft, die Gesellschafter und die Produkte
    • Unternehmens-Buchführung
    • Beratung bei Subventionen/Fördermittel
    • Investorenkontakte

     

    Ihre Ansprechpartner FinTech

    Dr. Thomas  Gemmeke

    Dr. Thomas Gemmeke
    Managing Partner Legal
    Rechtsanwalt

    Als Bank, Sparkasse, Finanzdienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaft und Zahlungsinstitut sowie als Unternehmen, Investor oder öffentliche Hand erhalten Sie von uns eine umsetzungsorientierte Beratung und Unterstützung im Aufsichtsrecht und bei den Herausforderungen der Regulatory-Compliance.

    Aus langjähriger Tätigkeit als Berater mit Projekterfahrung und auch im Management von Unternehmen der Finanzindustrie haben wir umfangreiche unternehmerische Erfahrung und Expertise im Umgang mit aufsichtsrechtlichen Themen und in der Strukturierung und Umsetzung von Finanzierungen.

    Wir nehmen die Perspektive unseres Mandanten ein und entwickeln für ihn eine Lösung in dem komplexen und regulierten Finanzmarkt. Verständnis für das Geschäftsmodell, die Unternehmensstruktur und die Unternehmensausrichtung unserer Mandanten zeichnen uns bei der Beratung aus.

    Unsere Leistungen im Aufsichtsrecht umfassen insbesondere die lösungsorientierte Beratung und ein effektives Projektmanagement sowohl im Bankaufsichtsrecht (KWG) und den zugehörigen Regularien wie etwa den MaRisk, als auch zum Kapitalanlagegesetzbuch (AIFMD) und den Ausführungsbestimmungen.

    Dazu zählen auch die laufende Beratung zu aufsichtsrechtlichen Pflichten, die Begleitung von Erlaubnisverfahren für Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie der Erwerb und die Veräußerung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten. Ausländische Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Unternehmen beraten wir zur Erlaubnispflicht grenzüberschreitender Tätigkeiten.

    Für nicht der Finanzbranche angehörige Unternehmen - wie z.B. im Bereich Werkzeugmaschinenbau - beurteilen wir die Zulassungspflicht geplanter Geschäftsmodelle (etwa Absatzfinanzierung) und entwickeln bedarfsorientierte Strukturen. Wir sind in der Lage, Gründungsprojekte (Banken und Leasing- und Factoringgesellschaften) umfänglich zu beraten. Die Entwicklung einer Strategie, die Geschäftsplanung und der notwendige Zulassungsantrag nach § 32 KWG kann durch uns beraten und erstellt werden. Schon in der Gründungsphase können wir vermeiden, dass unnötig lange Projektlaufzeiten entstehen.

    Wir identifizieren gemeinsam mit Ihnen die relevanten Anforderungen an Corporate Governance und Compliance und unterstützen die Organe des Unternehmens in der verantwortlichen Unternehmensführung und in der Haftungsvermeidung.

    Wir bieten umfassende Beratungskompetenz in vielen Bereichen der Finanzierung:

    • Fremdkapital
      Wir unterstützen Entscheidungsträger durch interdisziplinäre Beratungsleistungen bei komplexen Finanzierungsformen, insbesondere bei Akquisitionsfinanzierungen und bei Projektfinanzierungen. Umfangreiche Erfahrungen haben wir auch auf dem Gebiet der Kommunalfinanzierung. Diesbezüglich bieten wir unseren Mandanten Individuallösungen bei Betreiber- und PPP-Modellen an.

      Wir strukturieren Asset basierte Finanzierungen z.B. im Bereich Leasing, Forfaitierung und Factoring. Gerne helfen wir bei „Sale-and-Lease-Back“ und „Lease-and-Lease-Back“ Transaktionen sowie beim An- und Verkauf größerer Leasingportfolios.
    • Eigenkapital/Nachrangkapital
      Die Beteiligung oder der Exit von strategischen und Private Equity Investoren an geeigneten Targets gehört schwerpunktmäßig zu unserem Beratungsangebot in Zusammenarbeit mit unserem Competence Center Transactions. Im Mezzanine-Bereich strukturieren wir maßgeschneiderte Lösungen in Form von Nachrangdarlehen, Genussrechten, Wandel- und Optionsanleihen, sowie über die Gründung von stillen Gesellschaften. Dabei erstellen wir die Machbarkeitsanalyse sowie die gesamte rechtliche, steuerliche und bilanzielle Konzeption und setzen die Struktur um.
    • Debt Capital Markets/Equity Capital Markets
      Die Unterstützung unserer Mandanten beim Zugang zum Debt Capital Market über Anleihen, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen, Derivate und Asset Backed Securities (ABS) steht im besonderen Focus unserer Beratungstätigkeit.

    Neben der Beteiligung einzelner Investoren als Gesellschafter, als Business Angel oder als Beteiligungsgesellschaft, bieten wir unseren Mandanten darüber hinaus alle interdisziplinären Beratungsleistungen als Voraussetzung für den Zugang zum Equity Capital Market über die Ansprache einer Vielzahl von Investoren im Rahmen von Initial Public Offerings (IPO) oder Kapitalerhöhungen an.

    Bei Kapitalmarkttransaktionen erstreckt sich unsere Beratung auf die gesamte Transaktion von der Verhandlung der Verträge zwischen Emittenten und Banken, über die Legal und Financial Due Diligence (sowohl Buy-Side als auch Sell-Side), die Erstellung des Wertpapierprospekts und anderer Transaktionsdokumente, die Begleitung des Billigungsverfahrens durch die BaFin bis hin zu den notwendigen Verfahren mit den zuständigen Börsenzulassungsstellen für den Prime Standard oder den Freiverkehr/Entry Standard. Ferner beraten wir Mandanten bei der Beendigung der Börsennotierung (Delisting) oder bei einem Wechsel in ein anderes Börsensegment. 

    Ihre Ansprechpartner Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht

     Heinrich  Thiele

    Heinrich Thiele
    Partner
    Rechtsanwalt, Steuerberater

    Die hohe Komplexität der Finanzbranche und die wechselseitige Beeinflussung von bilanziellen,  steuerrechtlichen und regulatorischen Entscheidungen bzw. Maßnahmen erfordert einen Berater, der in der Lage ist, ganzheitliche, interdisziplinäre Beratungsleistungen anzubieten. Dieser Maxime haben wir uns bei Baker Tilly verschrieben.

    Um Ihren hohen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir ein fachlich sehr erfahrenes, eingespieltes und damit schlagkräftiges Team für Sie zusammengestellt. Es besteht aus Steuerberatern, Bankkaufleuten und Steuerfachangestellten, die jeweils über langjährige praktische Erfahrungen in der steuerlichen Beratung von Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen verfügen und die besonderen Herausforderungen Ihrer Branche kennen und verstehen.

    Dieses Team ist fester Bestandteil der Business Line Financial Services und als solches optimal positioniert, um den ganzheitlichen Beratungsansatz in der täglichen Arbeit auch Wirklichkeit werden zu lassen.

    Wir unterstützen Sie mit den folgenden Beratungsleistungen:

    • Betreuung bei Betriebsprüfungen
    • eBilanzen
    • Ertragsteuern & Bilanzsteuerrecht
    • Internationales Steuerrecht
      • FATCA und CRS – Automatischer Informationsaustausch
      • Qualified Intermediary
    • Produktsteuern
    • Prozessberatung
    • Tax Accounting
    • Transaktionsberatung
    • Umsatzsteuer

    Ihre Ansprechpartner Financial Services Tax

     Bartosch  Tomczyk

    Bartosch Tomczyk
    Partner Financial Services Tax
    Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht

    Jede Transaktion birgt Chancen und Risiken

    Dies trifft insbesondere dann zu, wenn es um Transaktionen geht, die mehrere Interessengruppen, z.B. mögliche Übernahmekandidaten, Investoren, Eigentümer, Öffentlichkeit etc., betreffen. Hierbei gilt es, die einmaligen Sachverhalte bestmöglich zu identifizieren, analysieren und zu werten, um das zu erzielen, was Ihnen wichtig ist: die Transaktion erfolgreich abschließen zu einem guten Preis. Unser Anspruch ist es, mit Ihnen zusammen diese Ziele zu erreichen. Zwei Punkte stehen dabei im Vordergrund:

    • Als Käufer möchten Sie über alle Risiken im Vorfeld informierte werden.
    • Als Verkäufer möchten Sie Ihre Gesellschaft oder Ihr Portfolio so attraktiv wie möglich darstellen.

    Bei der Umsetzung Ihrer Ziele können wir Sie mit folgenden Leistungen unterstützen:

    • Kaufberatung (Buy-Side Due Diligence)
    • Verkaufsberatung (Sell-Side Due Diligence)
    • Portfolio-Transaktionen (Non-Performing Loans und Performing Loans)

    Unser Ansatz

    Mit unserem Competence Center Financial Services bieten wir Ihnen Expertenwissen zur optimalen Durchführung der Transaktion. Unser Team verfügt über umfangreiche Projekterfahrung aus zahlreichen Transaktionen mit nationalem und internationalem Bezug. Wir analysieren auf Basis eines strukturierten und definierten Ansatzes die wesentlichen Themen, wobei jedes Thema an Ihre Bedürfnisse und Wünsche angepasst wird.

    Auf Gesellschaftsebene liegt unser Fokus auf:

    • Vertragliche Grundlagen
    • Qualität der Finanzinformationen
    • Regulatorische Fragestellungen und Risikomanagement
    • Funding / Treasury
    • Kreditgeschäft
    • Human Resources
    • Rechtliche Aspekte
    • IT
    • Steuern

    Auf Portfolioebene liegt unser Fokus auf:

    • Rechtliche Einwertung (Existenz, Durchsetzbarkeit, Garantien, Transaktionsstruktur etc.)
    • Wirtschaftliche Einwertung (Ratinganalyse, Werthaltigkeit, Konditionierung, Besicherung etc.)
    • Analyse der Zahlungsströme (Cash Flow-Modellierung)

    Ihre Vorteile auf einem Blick:

    • Hohe Einbindung von erfahrenen Partnern und Managern
    • Bereitstellung einer differenzierten, detaillierten und stabilen Informationsbasis zur Entscheidungsfindung
    • Erhöhung der Attraktivität durch professionelle Unterstützung und Gestaltung
    • Erhöhung der rechtlichen Sicherheit
    • Hohe Effizienz durch professionellen Ansatz, Berichte und Tools

     

    Ihre Ansprechpartner Transaktionen

     Ralph  Hüsemann

    Ralph Hüsemann
    Partner
    Wirtschaftsprüfer

    Dr. Stefan W.  Fischer

    Dr. Stefan W. Fischer
    Partner
    Wirtschaftsprüfer / FCCA / ACA

    Deutschland hat sich international zur Umsetzung des US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und des weltweiten Common Reporting Standard (CRS) verpflichtet. Aus der gesetzlichen Umsetzung ergeben sich umfassende Anforderungen an die Führung von Finanzkonten, die Identifikation von Kunden und deren Meldung.
    Besonders betroffen sind sogenannte Finanzinstitute. Dabei ist der Begriff des Finanzinstituts sehr weit und erfasst neben Kreditinstituten und Finanzdienstleistern auch Versicherungen und Investmentunternehmen.

    FATCA und CRS betreffen aber nicht nur Finanzinstitute. Auch nicht finanzielle Unternehmen müssen ihren FATCA- und CRS-Status richtig bestimmen und sich gegenüber den kontoführenden Finanzinstituten zutreffend dokumentieren. Dabei ist in Hinblick auf FATCA bei Konzernstrukturen insbesondere zu beachten, dass Finanzinstitute innerhalb des Konzerns eine Infektionswirkung auf den gesamten Konzern haben können. In Fällen, in denen Finanzinstitute zu einem Konzern gehören, ist jährlich festzustellen, ob es sich bei dem Konzern um einen nicht finanziellen Konzern handelt (sog. Nonfinancial Group Test).

    Unsere Dienstleistungen im Einzelnen:

    Finanzinstitute
    Mit unserem erfahrenen Team unterstützen und begleiten wir Sie bei der laufenden Umsetzung des FATCA und CRS. Des Weiteren helfen wir Ihnen bei der Abgabe der FATCA- und CRS-Meldungen. 

    Nicht-finanzielle Unternehmen
    Wir bestimmen den FATCA- und CRS-Status und führen für Sie den Nonfinancial Group Test durch. Berücksichtigt werden hier auch mögliche Ausnahmeregelungen für bestimmte Gesellschaften. Nach Bestimmung des FATCA- und CRS-Status stehen wir Ihnen außerdem gerne bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation (Selbstauskunft, Formular W-8BEN-E) zur Vorlage bei den kontoführenden Finanzinstituten zur Seite.

    FATCA-/CRS-Quick Check
    Im Rahmen eines FATCA-/CRS Quick-Check führen wir eine Überprüfung des aktuellen Status der Umsetzung durch. Hierdurch können etwaige noch bestehende Lücken der Umsetzung identifiziert und zeitnah behoben werden.

    Integration in ein bestehendes Tax Compliance Management
    Obwohl FATCA und CRS reine Melderegime sind, empfiehlt es sich, FATCA und CRS in ein bestehendes Tax Compliance Management zu integrieren. Die Umsetzungsgesetze sehen bei Verstößen gegen die Meldepflichten teils erhebliche Sanktionen vor. Es ist daher unerlässlich, so weit wie möglich die Einhaltung der Bestimmungen zu gewährleisten und entsprechende Maßnahmen und effiziente Kontrollen einzuführen und in ein bestehendes Compliance-Management System zu integrieren.
     

    Ihre Ansprechpartner FACTA & CRS

     Katja  Pesch

    Katja Pesch
    Senior Manager
    Rechtsanwältin

    Im Zuge einer Novellierung des US Quellensteuerrechts wurde im Jahr 2001 das Qualified Intermediary Regime eingeführt. Danach können nicht US-amerikanische Finanzintermediäre sog. Qualified Intermediaries (QIs) mit der US-Steuerbehörde, dem Internal Revenue Service (IRS) einen Vertrag (QI-Agreement) abschließen. 


    QIs müssen dabei eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben identifizieren und umsetzen, die ständigen Änderungen unterworfen sind.

    So hat ein (QI) nach dem QI-Agreement bestimmte Pflichten zu erfüllen, wie

    • die Identifizierung und Dokumentation seiner Kunden,
    • Sicherstellung des korrekten US-Quellensteuerabzug sowie
    • Abgabe einer jährlichen Steuermeldung an den IRS,
    • Abgabe einer Zertifizierung über die Einhaltung der Bestimmungen des QI-Agreements für einen Zeitraum von jeweils drei Kalenderjahren,
    • regelmäßige Durchführung einer Prüfung der Einhaltung der Dokumentations-, Steuerabzugs- und Meldepflichten.

    Dagegen darf ein QI aber auch bestimmte Erleichterungen in Anspruch nehmen:

    • Identifizierung und Dokumentation von nicht US-amerikanischen Kunden nach den nationalen Regelungen zur Kundenidentifizierung und Geldwäscheprävention.
    • In der Regel keine Offenlegung der nicht US-amerikanischen Kunden gegenüber den vorgelagerten Zahlstellen und dem IRS.

    Unsere Leistungen im Zusammenhang mit dem QI-Agreement:

    • Beratung zu allen Fragen der Umsetzung des QI-Agreements
    • Durchführung von QI Health-Checks 
      • Standortbestimmung und Qualitätssicherung
      • Identifizierung etwaiger Fehler und Lücken bei der Umsetzung des QI-Agreements 
      • Analyse der maßgeblichen Prozesse, Verfahren, Richtlinien und Systeme sowie der Governance
      • Strukturierte, modulbasierte und kosteneffiziente Analyse 
    • Integration des QI-Regimes in bestehende Tax Compliance Management Systeme
      • Durch die Integration in das Tax CMS kann für die interne Zertifizierung auf den IDW PS 980 zurückgegriffen werden und die Zertifizierung nach IDW PS 980 kann dem QI Responsible Officer als Grundlage für die Zertifizierung effektiver interner Kontrollen gegenüber dem IRS dienen.
    • Durchführung von Periodic Reviews
      • Periodic Review auf Grundlage der Sec. 10.05 des QI-Agreements
      • Strukturiertes Prüfungsvorgehen
      • Schriftlicher Bericht in deutscher und englischer Sprache
    • Unterstützung bei der Abgabe der Zertifizierung
      • Support des Responsible Officers bei der Abgabe der Periodic Certification
      • Stellung des Antrags auf Prüfungsbefreiung
         

    Ihre Ansprechpartner Qualified Intermediary

     Katja  Pesch

    Katja Pesch
    Senior Manager
    Rechtsanwältin

     Ralph  Hüsemann

    Ralph Hüsemann
    Partner
    Wirtschaftsprüfer

     Bartosch  Tomczyk

    Bartosch Tomczyk
    Partner Financial Services Tax
    Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht