Update Kommunalwirtschaft: § 2b UStG und Tax Compliance Management System (TCMS) – Aktuelles zum Umstellungsprozess und Optimierungspotenzial

  • 28.09.2021
  • Lesezeit 2 Minuten

Online-Seminar: 28. September 2021, 09:30 - ca. 11:30 Uhr

Präsentationsunterlage

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Online-Seminar zu dem Thema "§ 2b UStG und Tax Compliance Management System (TCMS)".

Im Nachgang zu unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen gerne die Präsentation in komprimierter Form zur Verfügung.

Die verschobene Einführung des § 2b UStG zur Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) zum 1. Januar 2023 bringt nach wie vor zahlreiche Fragen und wesentliche Änderungen mit sich. Gerade durch die vergangenen, sehr außergewöhnlichen Monate, war das berufliche Umfeld mit vielen Umstellungen und neuen Aufgaben verbunden, die noch immer andauern. Der mit dem § 2b UStG einhergehende notwendige Umstellungsprozess geriet dabei womöglich in den Hintergrund.

In unserem Baker Tilly Online-Seminar „§ 2b UStG und Tax Compliance Management System (TCMS)“  möchten wir dieses wichtige Thema wieder aufgreifen und Ihnen aktuelle Entwicklungen im Rahmen des Umstellungsprozesses aufzeigen. Dabei verknüpfen wir den § 2b UStG mit einem ebenso wichtigen Thema, dem TCMS. Denn mit dem Umstellungsprozess ist es nicht getan, die neue Rechtslage muss künftig auch korrekt umgesetzt werden. Dabei kann ein praktikables TCMS helfen. Die besondere Herausforderung der Körperschaften des öffentlichen Rechts ist dabei insbesondere die Dezentralität und die Verwaltungsstruktur.

Unsere Experten gehen u. a. auf den Umstellungsprozess ein und stellen aktuelle Fallbeispiele vor. Ebenso steht die Verknüpfung zum TCMS im Blickpunkt, welches u. a. auch ein Instrument zur Haftungsvermeidung sein kann. Darüber hinaus erhalten Sie einen Einblick in das praxiserprobte „Baker Tilly 2BT-Tool“ und dessen Funktionsweise. Dabei werden wir Ihnen von Erfahrungen aus laufenden und abgeschlossenen Projekten berichten.

Gerne können Sie Ihre Fragen zu diesen Themen an unsere Experten richten – gerne per E-Mail über den diesen Link.

 Rainer  Schindler

Rainer Schindler
Partner
Steuerberater

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