DSGVO: Nur noch sechs Wochen zur Umstellung auf neue Standardvertragsklauseln

Standardvertragsklauseln für den Transfer personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO werden oftmals eingesetzt, um solche Transfers in Einklang mit der DSGVO durchzuführen. Unternehmen und Organisationen, die solche Standardvertragsklauseln bereits einsetzen, sollten diese bis zum 27.12.2022 unbedingt aktualisieren. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. 

Die Europäische Kommission hatte mit dem Durchführungsbeschluss 2021/914 vom 04.06.2021 neue Standardvertragsklauseln verabschiedet und damit gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO eine Rechtsgrundlage für den Datentransfer in „unsichere“ (Dritt-)Länder geschaffen. 

Diese neuen Standardvertragsklauseln sind modular aufgebaut und können bei den folgenden Konstellationen eingesetzt werden:

  • Übermittlung von Verantwortlichem zu Verantwortlichem
  • Übermittlung von Verantwortlichem zu Auftragsverarbeiter
  • Übermittlung von Auftragsverarbeiter an (Unter-)Auftragsverarbeiter
  • Rückübermittlung vom Auftragsverarbeiter in der EU an einen Verantwortlichen im Drittland

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