1. Kinderbonus
Mit einem einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind sollen insbesondere die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt werden. Das Gesamtvolumen dieser Maßnahme wird mit 4,3 Mrd. Euro beziffert. Es wird erwartet, dass durch den Kinderbonus starke Konjunkturimpulse gesetzt werden, denn insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen werden vom Bonus profitieren. Da der Bonus mit dem Kinderfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung verrechnet wird, werden Besserverdiener von diesem Bonus nicht profitieren, denn für sie bleibt der Kinderfreibetrag die günstigere Alternative. Wie die Auszahlungsmodalitäten im Detail aussehen, wird aktuell noch diskutiert. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass der Bonus über drei Monate gestreckt ausgezahlt wird. Der Kinderbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
2. Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende
Über eine deutliche Entlastung dürfen sich auch Alleinerziehende freuen, die während der Corona-Pandemie einen überproportional großen Betreuungsaufwand zu stemmen hatten. Aus diesem Grund soll der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt werden und von zurzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro steigen. Die Bundesregierung geht von einem Finanzbedarf in Höhe von 0,75 Mrd. Euro aus.
3. Erhöhung des Verlustvortrages
Die Bundesregierung plant den steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) zu erhöhen. Um ihn bereits in der Steuererklärung 2019 nutzen zu können, soll ein entsprechender Mechanismus eingeführt werden, z. B. über die Bildung einer Corona-Rücklage, um so schnell wie möglich Liquidität bei den Betroffenen zu schaffen. Die Auflösung der Rücklage soll dann bis Ende 2022 erfolgen. Die Bundesregierung beziffert die Finanzwirkung auf 2 Mrd. Euro durch den Verschiebungseffekt.
4. Dienstwagen
Um die E-Mobilität weiter zu unterstützen und die ökologische Transformation der Gesellschaft voranzutreiben wurde ebenfalls beschlossen, dass der Bruttolistenpreis von begünstigten Elektro-Dienstwagen, auf die die 1%-Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils anzuwenden ist, angehoben wird. In Zukunft darf ein Elektrofahrzeug bis zu 60.000 Euro kosten. Bis zu diesem Betrag werden die Anschaffungskosten für die Berechnung des geldwerten Vorteils lediglich zu 25 % berücksichtigt.
5. Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge
Die durch die Pandemie gestiegenen Sozialversicherungsausgaben würden normalerweise zu einer Steigerung der Lohnnebenkosten führen und damit sowohl die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer als auch die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber belasten. Die „Sozialgarantie 2021“ soll deshalb die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40% stabilisieren und darüberhinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt bis 2021 decken. Für 2020 rechnet die Bundesregierung mit einem Finanzbedarf von 5,3 Mrd. Euro. Für 2021 kann der Bedarf noch nicht ermittelt werden. Da die Sozialversicherungsbeiträge im internationalen Vergleich in Deutschland bereits sehr hoch sind, ist die Entscheidung der Bundesregierung ein wichtiges und richtiges Signal auch an die Arbeitgeber.